Heppenheim. Das Verbrennen von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Abfällen ist an den Samstagen (14., 21. und 28. November in der Zeit zwischen 8 und 16 Uhr ausnahmsweisemöglich. Das teilt die Stadtverwaltung mit.
Die Grünabfälle dürfen demnach auf außerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteile gelegenen Grundstücken, auf denen sie anfallen, unter Einhaltung der geltenden Regelungen, verbranntwerden.
Die Erlaubnis für diese Nutzfeuer ist vorerst nur auf die genannten Termine begrenzt. Eine vorherige Anmeldung beim Ordnungsamt ist nicht erforderlich. zg
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