Bildung Kreistag beschließt Regelung für die Nibelungen- und die Schlossschule in Heppenheim
Überschneidung im Schulteilbezirk
Heppenheim.Welche Kinder eine bestimmte Grundschule besuchen sollen oder können, ist in einer Satzung des Kreises Bergstraße festgelegt. Der Kreistag hat nun in seiner jüngsten Sitzung eine Änderung, die Heppenheim betrifft, beschlossen. Demnach soll ein Bereich der Stadt als Überschneidungsgebiet Nibelungen-/Schlossschule eingerichtet werden. Eine Diskussion fand hierzu im Kreisparlament nicht
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