Maklerkosten Ähnlicher Aufwand, unterschiedlich hoher Ertrag

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„Maklerkosten – Käufer sollen entlastet werden“, BA vom Dienstag, 26. Februar

„Die Maklerkosten gehen immer zulasten der Immobilienkäufer! Die häufig praktizierte Gebührenbefreiung der Immobilienverkäufer ist, kritisch betrachtet, eine Maßnahme seitens des Maklers, um den Vermittlungsauftrag zu bekommen. Das soll nun künftig dadurch unterbunden werden, dass die Selbstverständlichkeit, dass grundsätzlich der Auftraggeber zur Provisionszahlung verpflichtet ist, wieder zur Norm wird. Das wird dazu führen, dass die Verkäuferseite ihren Rechnungsbetrag einfach auf den Verkaufspreis drauf schlägt.

Der Makler wird grundsätzlich für zwei Parteien tätig und hat dadurch zwei gleiche Ansprüche auf Entlohnung. Der vorgesehene Gesetzesentwurf wird also keine Entlastung für Käufer bringen.

Die enorme Inflation der Immobilienpreise kann nur aufgehalten werden, wenn die vom Preis abhängigen Maklerprovisionen durch feste Gebührenansprüche ersetzt werden. Der Aufwand für die Vermittlung eines Objektes ist nämlich nahezu gleich – egal, ob der Verkaufspreis 100 000 oder 700 000 Euro beträgt. Mit welcher Logik kassiert der Makler im ersten Fall circa 6000 Euro und im zweiten Fall 42 000 Euro?

Es muss doch jeder erkennen, dass aus diesem Grunde die Makler immer versuchen, die Objektpreise bis an die jeweilige Schmerzgrenze in die Höhe zu treiben. Das kann nur unterbunden werden, wenn feste Gebührensätze vorgeschrieben werden; meinetwegen unter Zulassung von aufwandsgerechten Zuschlägen bei schwer vermittelbaren Immobilien.

Noch sinnvoller wäre es, wenn die Immobilienvermittlungen gebührenpflichtig von den Kommunen erledigt würden.

Arno Meyer

Heppenheim