Ausbau der B 47 Die Anlieger werden ungerecht behandelt

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Anwohner der Nibelungenstraße in Elmshausen sind unzufrieden mit der Verteilung der Kosten für die Sanierung.

© Funck

Straßenbeiträge in Elmshausen:

Im Zuge der Umgestaltung der B 47 (Nibelungenstraße) in Elmshausen ist der erste Bauabschnitt vom Ortseingang (von Bensheim kommend) bis "An der Walkmühle" abgeschlossen. Dabei wurden die beidseitigen Gehwege zulasten der noch 6,50 Meter breiten Fahrbahn auf der südlichen (rechten) Seite auf etwa 2,50 Meter und auf der nördlichen (linken) Seite auf drei bis vier Meter verbreitert. Leider hat man den auf der Nordseite aus Wilmshausen ankommenden separaten Radweg (rotes Verbundsteinpflaster) nicht weitergeführt, obwohl das aus Platzgründen ohne Probleme mindestens bis zur neuen Bushaltestelle Walkmühle machbar gewesen wäre.

Die Gemeinde Lautertal besitzt für diese Gehwege die Straßenbaulast und hat deshalb formal auch die Ausbaukosten und spätere Unterhaltung zu tragen. Da der Gemeindevorstand allerdings in seiner Sitzung am 23. Januar 2017 die neuen Gehwege im Ausbaubereich als "überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr" zuordnete, reduziert sich der Kostenanteil der Gemeinde auf 50 Prozent, die andere Hälfte wird auf die Grundstückseigentümer an der B 47 umgelegt. Zudem haben die Anlieger zukünftig diese überdimensionierten Gehwege (eineinhalb Meter Breite wären ausreichend) zu reinigen. Im Winter besteht Schneeräumungspflicht einschließlich Haftung.

Fünfstellige Beträge zu zahlen

Die Verteilung der nach Abzug des Gemeindeanteils verbleibenden Investitionskosten auf die betroffenen Grundstückseigentümer wurde von der Gemeinde Lautertal nach den zulässigen Geschossflächen vorgenommen. Bei der Anlieger-Informationsveranstaltung am 13. Juli 2016 gab der damalige Bürgermeister hierfür einen möglichen Beitragssatz von etwa elf Euro je Quadratmeter an, der sich in der am 26. Januar 2017 angeforderten ersten Vorauszahlung allerdings auf 12,30 Euro je Quadratmeter erhöht hat. Dies führt zu Anliegerbeiträgen im vier- bis fünfstelligen Bereich.

Dabei wird es aber wahrscheinlich nicht bleiben. Von Gemeindeverantwortlichen werden schon vorsorglich diverse Zusatzarbeiten und entsprechende Nachforderungen angekündigt. So sollen die Bauarbeiten infolge einer eineinhalbjährigen Bauzeitenverlängerung - voraussichtliches Bauende: Ende 2019 - teurer werden. Wegen der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik sollen neue Aaste gesetzt werden, weil die alten zu weit auseinanderstehen und deshalb wegen nicht ausreichender Ausleuchtung "Angsträume" befürchtet werden.

Nachts keine "Angsträume"?

Allein für diese Arbeiten sollen die Anlieger zusätzlich rund 17 000 Euro bezahlen. Im BA vom 1. Juli war zu lesen, dass die Straßenlampen in Lautertal, wie seit Jahren, weiterhin in der Zeit von 0 bis 5 Uhr abgeschaltet bleiben. In dieser Zeit gibt es offensichtlich keine "Angsträume" oder rechtliche Haftungsbedenken. Die Bürger haben zu schlafen. Gute Nacht, Lautertal!

Die B 47 ist aufgrund ihrer Nutzung eine überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienende Straße mit maßgebender Verbindungsfunktion. Zusätzlich werden in Elmshausen innerorts sowohl die Fahrbahn als auch die Gehwege gleichermaßen von Anliegern der B 47 und von Bürgern der nicht direkt an die B 47 angrenzenden Wohngebiete genutzt.

Die einseitige Umlegung von überzogen hohen vier- bis fünfstelligen Straßenbeiträgen auf die direkt betroffenen Grundstückseigentümer an der B 47 ist ungerecht, zumal diese Anlieger auch die negativen Auswirkungen der hohen Verkehrsbelastung zu tragen haben.

Um solche Ungleichbehandlungen von Straßenanliegern zu vermeiden, können die Kommunen in Hessen seit 2013 die Kosten auch über wiederkehrende Straßenbeiträge abrechnen. Hierbei handelt es sich um eine solidarische Umlegung von Straßenbeiträgen ganzer Ortsteile auf alle hier beitragspflichtigen Grundstücke.

Nach bisher bekannten Erfahrungen sinkt dabei der Beitragssatz erheblich, in der Regel auf etwa 100 Euro pro Jahr. Er wird dafür aber jährlich wiederkehrend von allen Grundstückseigentümern eines Ortsteils erhoben. Im Kreis Bergstraße ist die Gemeinde Biblis bereits 2013 auf wiederkehrende Straßenbeiträge umgestiegen. In anderen Kommunen befindet sich dieses Verfahren in der Diskussion.

Grundsteuer fast verdreifacht

Generell wurden in Lautertal in den vergangenen Jahren fast alle Steuern und Abgaben angehoben, so dass die Gemeinde zu den Spitzenreitern im Kreis gehört.

Absoluter Höhepunkt ist aber die Aufstockung der Grundsteuer B für bebaute und bebaubare Grundstücke. Der Hebesatz wurde in der Zeit vom 31. Dezember 2013 bis zum 1. Januar 2017 von 270 auf 750 Prozent erhöht.

Bei finanziellen Problemen im Privatbereich muss gespart werden. Und so müsste es auch bei der Gemeinde Lautertal sein. Zur Stabilisierung der Haushaltslage sollten deshalb zunächst Leistungen und Kosten reduziert werden, bevor der einfachere Weg der Steuer- und Abgabeerhöhung gegangen wird.

In Sachen der bedrohlich hohen Straßenbeiträge für die B 47-Anlieger in Elmshausen sollte eine verantwortungsvolle Kommunalpolitik Verständnis dafür aufbringen, dass den Grundstückseigentümern nicht zugemutet werden kann, innerhalb eines Jahres mehrere Tausend Euro aufzubringen. Ein Umdenken in Richtung wiederkehrende Straßenbeiträge erscheint dringend geboten, um so dem für das Steuer- und Abgaberecht geltenden Grundsatz der Belastungsgleichheit gerecht zu werden.

Es wäre schön, wenn der am 24. September in Lautertal neu zu wählende Bürgermeister seine Tätigkeit von Anfang an engagiert an den Bürgern und ihren berechtigten Bedürfnissen ausrichten und unvoreingenommen die Bewältigung der oben angesprochenen drängenden Probleme angehen würde. Warten wir ab!

Adam Kaffenberger

Elmshausen

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