Goethe-Gymnasium Die Schulleitung hat klares und mutiges Verhalten gezeigt

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„,Sieg Heil’-Ruf wird nicht bestraft“, BA vom 28. März

Was war geschehen? Ein Achtklässler am Goethe-Gymnasium hatte „Sieg Heil“ gerufen, mehrfach den Hitlergruß gezeigt und eine Mitschülerin massiv gemobbt. Von der Schulleitung wurde er daraufhin in die Parallelklasse versetzt. Ein Gericht bestätigte diese Sanktion als angemessene Ordnungsmaßnahme, und auch das Schulamt vertrat diese Auffassung.

Wieso nun akzeptieren die Eltern diese gerichtliche Entscheidung, untermauert mit pädagogischer Kompetenz, nicht und gingen in die zweite Instanz? Viel besser wäre es doch gewesen, den eigenen Sohn im Rahmen der elterlichen Fürsorge mit Bestimmtheit auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen, ihm detailliert noch einmal die historischen Hintergründe und die damit zusammenhängenden gefährlichen aktuellen Strömungen zu verdeutlichen und ihm auch die Konsequenzen seines Verhaltens aufzuzeigen, insbesondere auch, was das Mobbing seiner Mitschülerin betrifft – das wäre eine wertvolle Lektion fürs Leben gewesen.

Stattdessen wurde nun in zweiter Instanz das erste Urteil aufgehoben mit Begründungen, die in vielerlei Hinsicht nicht nachvollziehbar bzw. nicht akzeptabel sind: Ist zum Beispiel ein 13-Jähriger ein „Kind“, dessen Verhalten man als „unreflektierte Provokation“ sehen und damit entschuldigen kann? Entspricht es dem Erziehungsauftrag der Schule, hinzunehmen, wenn junge Menschen sich verhalten nach dem Muster: „Ich hab halt nicht nachgedacht – na und?“? Gedankenlosigkeit und Desinteresse können auch gefährliche Konsequenzen haben.

Ist weiterhin die Versetzung in eine Parallelklasse eine zu „stark belastende Ordnungsmaßnahme“ für diesen Schüler? Wer wird denn hier wirklich belastet? Es ist hinreichend bekannt, dass Mobbing an Schulen inzwischen ein riesiges Thema ist und dass junge Menschen massiv darunter leiden, mit hoher Dunkelziffer. Dieses Mobbing abzutun als „Beleidigung“ ist eine nicht akzeptable und völlig empathielose Verharmlosung.

Falsches Signal gesetzt

Mit diesem Urteil wurden, auch noch aus verschiedenen anderen Gründen, ganz falsche Signale gesetzt; einmal für die Schulgemeinde und dann auch für die Öffentlichkeit ganz allgemein.

Was den Hitlergruß betrifft: Hier muss nationalsozialistischem Gedankengut und Verhalten sofort und konsequent die Rote Karte gezeigt werden. Rechtsextremismus beginnt hier, und gerade hier muss man, besonders als Schule, genau hinschauen und den Anfängen wehren. Was das Mobbing betrifft: Viele beklagen eine Verrohung der Gesellschaft und hier, an der Schule, zeigt sich eine gute Möglichkeit, dem ganz entschieden entgegenzuwirken, indem man das Thema klar benennt, sich dem stellt und gemeinsam mit den jungen Menschen Gegenstrategien entwickelt. Ganz im Gegensatz zur Beurteilung des gesamten Sachverhaltes durch die zweite gerichtliche Instanz steht erfreulicherweise die Reaktion der Schule: Die Schulleitung und die betroffenen Lehrkräfte haben klares, entschlossenes, mutiges und richtungsweisendes Verhalten gezeigt, und ich möchte ihnen dafür ausdrücklich meine große Anerkennung aussprechen. Sie haben ihren Erziehungsauftrag in vorbildlicher Weise erfüllt, indem sie sich einsetzen für achtsamen und respektvollen Umgang miteinander, für Eigenverantwortlichkeit, Toleranz, Empathie. Staatsbürger, die diese Werte leben, brauchen wir.

Auch Lehrerinnen und Lehrer verdienen mal ein richtig großes Lob in diesem Sinne.

Adelheid Mathy

Bensheim