Bürgerhaus-Sanierung Eine der größten und nachhaltigsten Fehlentscheidungen

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„Von Goldgräberstimmung keine Spur“, BA vom 16. Dezember und „Die Innenstadt nicht schlechtreden“, BA vom 15. Dezember

Die Erhöhung der Kita-Gebühren zum 1. Januar durch die mehrheitliche Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung wundert mich. Ist diese Erhöhung wirklich notwendig? Ich meine: Nein.

Meine Behauptung begründe ich auf der Grundlage eines Zitats aus dem BA-Beitrag vom 15.12. Bürgermeister Rolf Richter: „Wir wollen im Mai 2018 das Bürgerhaus schließen und direkt mit den Rückbau-Arbeiten beginnen. (…). Schließlich ist es mit 8,8 Millionen Euro eines der größten Bauvorhaben in der Geschichte der Stadt.“

Viele offene Fragen

Das kann man so nicht stehen lassen. Kommunalpolitik darf nicht punktuell, sondern muss im Gesamtzusammenhang diskutiert und bewertet werden. Deshalb erinnere ich an zwei Fakten im bisherigen Projektablauf „Neubau/Sanierung des Bensheimer Bürgerhauses (BGH)“.

Zu beachten sind Aussagen in der Koalitionsvereinbarung zum Projekt „Sanierung des BGH“ (Stand: 10.04.2016, S. 5 ff.):

Sanierung mit den Modulen 1 bis 8 laut Vorlage 256/15 (ohne Konferenzraum, einschließlich Dalberger Hof).

Die Finanzierung wird angepasst und die Umsetzung sichergestellt usw.

Anmerkung 1: Da der Dalberger Hof ausdrücklich genannt wird, ist davon auszugehen, dass diese Immobilie im Projekt „Sanierung-BGH“ enthalten ist.

Fragen dazu: Wann wurde die Vorlage 256/15 der Öffentlichkeit inhaltlich voll umfänglich mitgeteilt und im Internet abrufbar dokumentiert? Die Vorlage wird zum Verständnis des aktuellen Sanierung-Projekts benötigt. Auf meine Bitte an Stadtrat Sachwitz, mir diese Vorlage zu übermitteln, erhielt ich keine Antwort.

Wie sieht die Anpassung der Finanzierung aus? Grundlage für die Beantwortung dieser Frage kann nur der Kostenvergleich „Neubau/Sanierung BGH“ – veröffentlicht im Mai 2013 – sein. Dieser ergab: Kosten Neubau: 8,0 Mio. €; Fördermittel: 4,2 Mio. €; Eigenanteil: 3,8 Mio. €; Kosten Sanierung: 7,4 Mio. €; Fördermittel: 1,2 Mio. €; Eigenanteil: 6.2 Mio. €

Folgt daraus, dass die Einbeziehung des Dalberger Hofs die Kosten der „BGH-Sanierung“ nachträglich verteuert hat? Wenn ja, wie groß ist jetzt der Eigenanteil der Stadt?

Wie sieht im Dezember 2017 der Kostenvergleich „Neubau/Sanierung BGH“ aus?

Anmerkung 2: Der Kostenvergleich wurde erst nach dem Bürgerentscheid am 10. März 2013 im Mai veröffentlicht. Nach allgemeiner Auffassung hätte sonst die Zustimmung zur BGH-Sanierung unter 20 Prozent gelegen.

Anmerkung 3: Seit 2010 wussten der Geschäftsführer der MEGB sowie die Mitglieder des Magistrats von der Möglichkeit des vorbehaltlosen Weiterbetriebs des jetzigen Bürgerhauses bis ca. 2030. Bürgermeister Thorsten Herrmann, Helmut Richter, Helmut Sachwitz entschieden sich für einen Neubau. Dadurch hätte Fläche für den Bau innerstädtischer Wohnungen geschaffen werden können, der fehlt bekanntlich.

Fazit: Der Aussage „Schließlich ist es (das Bauvorhaben „BGH-Sanierung“) mit 8,8 Millionen Euro eines der größten Bauvorhaben in der Geschichte der Stadt“ widerspreche ich entschieden. Richtig müsste es heißen: „Schließlich ist die Sanierung des Bürgerhauses für 8,8 Millionen Euro eine der größten und nachhaltigsten Fehlentscheidungen der verantwortlichen City-Manager. Es fehlt dadurch an Geldern zur Lösung sozialer Probleme, für die Schaffung von bezahlbarem innerstädtischem Wohnraum etc.“

Dr. Dieter Markowetz

Bensheim

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