Verkehrssünder Eine rote Ampel ist nicht bloß eine Empfehlung

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Liebe Autofahrer, ich möchte hier nicht mit erhobenem Zeigefinger den Oberschullehrer geben, möchte aber trotzdem einige Bemerkungen zu bestimmten Verkehrsregeln loswerden.

Folgende Verhaltensweisen habe ich schon anno 1976 in der Fahrschule gelernt und diese sind eigentlich auch im Jahr 2011 immer noch gültig. Bei einem Fahrspurwechsel und beim Abbiegen in eine andere Straße ist dies mit dem Blinker anzuzeigen. Bei vielen Autofahrern leider Fehlanzeige.

Der eigentliche Grund dieses Schreibens ist aber noch viel wichtiger: Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass man bei Rotlicht an einer Lichtzeichenanlage (Ampel) anhalten muss, ohne Wenn und Aber!

Vielen Autofahrern ist diese Regelung mittlerweile aus ihrem Gedächtnis entfallen. Anstatt anzuhalten, wird bei Gelb und sogar bei auf Rot umschaltender Ampel weitergefahren. Muss es erst bei einem Unfall Schwerverletzte oder gar Tote geben? Und ein Letztes: Das leidige Thema: "Tempo-30-Zone". Nur soviel sei den rasenden Autofahrern gesagt: Im Gärtnerweg befindet sich eine Grundschule (Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Lebensjahr).

Man müsste eigentlich besonders vorsichtig fahren. Aber viele Lenkradritter interessiert dieser Umstand überhaupt nicht, und es wird durch den Gärtnerweg (Tempo 30) gerast, als gäbe es keine Geschwindigkeitsbeschränkung.

Norbert Pongratz

Bensheim

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