Radverkehr Gefahr für Fußgänger und Radfahrer

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Aktuell kritisieren ADFC-Mitglieder die Entscheidung von Hessen Mobil und Bergsträßer Straßenverkehrsbehörde, am Bensheimer Ritterplatz keinen Schutzstreifen für Radfahrer einrichten zu wollen. Eine durchaus berechtigte, wenngleich unvollständige Kritik.

Wenn die zuständigen Behörden insbesondere auf die Regelung verweisen, dass „auf innerörtlichen Straßen grundsätzlich mit Fahrradfahrenden zu rechnen ist“ und „der vorgeschriebene Überholabstand 1,50 Meter beträgt“, ist das nichts weiter, als der Rückzug Unwissender auf gesetzliche Bestimmungen ohne lokalen Bezug.

Ohne Rücksicht

Die Örtlichkeit jedenfalls muss diesen Entscheidern völlig fremd sein. Denn wer wie ich den Ritterplatz täglich mindestens zweimal überquert, weiß um die Gefahren, die nicht nur für Radfahrer, sondern insbesondere auch für Fußgänger hier, wie auch in den zu diesem Ort führenden Straßen permanent Gesundheit und Leben der Passanten bedrohen.

Völlig unerheblich, aus welcher Richtung motorisierte Fahrer den Ritterplatz ansteuern, sie wollen ihn fast alle möglichst schnell überqueren – häufig ohne Rücksicht auf Leib und Leben Nichtmotorisierter.

Sei es, weil die „grün“ leuchtende Ampelanlage droht auf „rot“ umzuspringen, oder die Rotphase endet und man möglichst rasch losfährt, um einer neuen Rotphase an der nächsten Ampel zu entgehen, wird – zumindest in den meisten Fällen – kräftig aufs Gaspedal getreten, um eiligst an sein Ziel zu gelangen.

Untragbarer Zustand

Dabei kommt es nahezu täglich zu Gefahrensituationen, denen sich Fußgänger wie Radfahrer am Ritterplatz, wie auch in den Zufahrtsstraßen, gleichermaßen ausgesetzt sehen. Ein untragbarer Zustand, der wohl nur durch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf mindestens 30 Stundenkilometer in diesem Bereich eingedämmt werden könnte.

Da ist es auch wenig hilfreich, wenn jüngst in den Abend- und Nachtstunden ab 22 Uhr – ausschließlich dem Lärmpegel geschuldet – die Geschwindigkeit in der Nibelungenstraße auf 30 km/h beschränkt wurde.

Zu dieser Tageszeit ist der Straßenverkehr ohnedies relativ gering und Fußgänger wie Radfahrer meist nur noch vereinzelt unterwegs, die Maßnahme also nur unwesentlich der Sicherheit nichtmotorisierter Straßenverkehrsteilnehmer geschuldet.

Gleichberechtigte Teilnehmer

Wenn sich die Entscheidungsträger der betreffenden Behörden also auch der Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern verpflichtet fühlen, sollten sie sich intensiv mit der ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung rund um den Ritterplatz beschäftigen, damit hier Fußgänger wie Radfahrer künftig nicht mehr zweitklassige, sondern gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer werden.

Zur Situationsbeurteilung lade ich die Herrschaften ein, sich während ihrer Bürostunden Zeit zu nehmen, um sich vor Ort kundig zu machen. Gerne sorge ich auch für Sitzgelegenheiten, um die Damen und Herren nicht überzustrapazieren und ihnen eine analoge Bürobequemlichkeit zu bieten.

Fritz Dorsheimer

Bensheim

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