Verwarnungsgeld Geparkt mit dem kranken Hund: 30 Euro Geldbuße

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Die übliche Vorweihnachtspost, die man nicht gerne sieht und die keine Freude bereitet: Verwarnung mit Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro.

Ich habe mir erlaubt, hinter dem Verkehrszeichen 250 mit dem Zusatz „Anlieger frei“ mein Auto abzustellen, um meinem zwölf Jahre alten Hund, der wegen einer schweren Arthrose keine größeren Wege mehr laufen kann, zu ermöglichen, in freier Natur seine „Zeitung lesen“ zu können.

Der besagte Weg – ein Stück alter Bensheimer Straße – befindet sich an der Odenwaldallee, abseits der Straße und führt ins Feld und zur Weschnitz.

Dort hat man einen Blick auf die vielen Wohnwagen, die gerne in unserer Stadt einen Halt einlegen. Auch erfreut man sich an den Tieren des „Lauresham-Projektes“, die auf der Wiese im Feld zu sehen sind. Zur Zeit sind es die Ziegen.

Dort halten immer gerne Fahrzeuge, deren Lenker sich etwas ausruhen, Zeitung lesen und/oder ihre Frühstückspause verrichten. Auch trifft man hier viele Spaziergänger mit ihren Hunden – teils ebenfalls mit dem Auto angekommen und dort abgestellt.

Niemand wurde gestört

Verkehrszeichen 250 – Bedeutung „Durchfahrt verboten“ mit Zusatz „Anlieger frei“. Ich bin diese Straße, wenn man das kurze, noch geteerte Stück so nennen kann, nicht durchgefahren. Ich habe lediglich mein Auto dahinter abgestellt. Es hat keinen gestört beziehungsweise behindert.

Doch der Stadt Lorsch scheint dies auf einmal ein Dorn im Auge zu sein. Oder sind es nur übereifrige Mitarbeiter, die im wahrsten Sinne des Wortes die Krümel suchen?

Lorsch ist seit Geburt meine Heimat, doch sie enttäuscht mich menschlich immer mehr. 30 Euro – oh du schöne Weihnachtszeit. Alle Frühstückler oder kurzzeitig Ruhesuchende aufgepasst: Dort wird nun „scharf geschossen“.

Dagmar Gierschner

Lorsch

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