Freihandel Gesetzgebung darf nicht von Firmen diktiert werden

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"Die Diffamierung und der neue Provinzialismus", BA-Leserforum vom Montag, 10. Oktober

Mit dem Autor des Leserbriefs zu CETA verbindet mich das Interesse an internationalem Austausch, an Freizügigkeit, an der Erhaltung unserer Demokratie, am Einsatz für die Benachteiligten und an pragmatischen Lösungen. Das schließt freilich nicht aus, dass wir über das Freihandelsabkommen CETA unterschiedlicher Meinung sind, erspart mir aber Polemik, die bei diesem komplizierten Thema nahe liegt, weil die Einzelregelungen des umfangreichen Abkommens unmöglich in einem halbwegs lesbaren Leserbrief abgehandelt werden können.

Das Abkommen schützt Unternehmen vor unliebsamen Veränderungen und schafft damit Investitionssicherheit. Das ist in sich eine gute Sache. Der Nachteil ist nur der, dass es Unternehmen eine Einflussnahme auf Gesetzgebungsvorhaben vor der Behandlung im Parlament gibt und dass der vorgesehene Investitionsschutz dazu dienen kann, zukünftige Umweltschutzgesetzgebung abzublocken. Außerdem sieht es vor, dass es in wesentlichen Teilen in Kraft gesetzt werden kann, bevor die Parlamente ihm zugestimmt haben.

Dass es außerdem dem Schutz der starken Unternehmen vor den Interessen der Bevölkerung dient, kommt noch hinzu. Wenn sich die Staaten des Westens gegen den wachsenden Einfluss Chinas schützen wollen, ist das verständlich, aber sie sollten es nicht auf Kosten unserer Demokratie tun. Ob das der Fall sein könnte, wird das Bundesverfassungsgericht zu prüfen haben.

Walter Böhme

Bensheim