Bürgerhaus-Sanierung Keine echte kommunalpolitische Demokratie

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„Hintergründe verwaltungsintern aufarbeiten“, Leserforum vom 24. April

Vorab betone ich: Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) kennt keine „Koalition“, kein „kommunal-politisches Parlament“ sowie keine „Opposition“. Die von den Wahlberechtigten gewählten Fraktionen sollen sich als Partner verstehen, die sich gegenseitig respektieren. Sie sollen sich die gegensätzlichen Sachargumente anhören, diese diskutieren und dann erst entscheiden. Nur so lebt eine echte kommunalpolitische Demokratie, die gibt es in Bensheim nicht.

Die „Koalition“ hat in der Stadtverordnetenversammlung die Mehrheit, sie „behält“ also immer Recht. Die „Opposition“ besteht aus Sicht der „Koalition“ nur aus „Schlechtrednern“. Es ist nicht so, dass ich „manches übergehe, das nicht zu meiner Argumentation passt“. Meine Antworten auf die drei Behauptungen im oben zitierten Leserforum:

1.„Jahrelang nichts gemacht“ und „Haus blieb funktionsfähig“:

Grundlage sind die beiden Mails der Herren Thomas Metz (2010, an die MEGB) und Matthias Schimpf (2015, an den Magistrat).

2. Das „massive Versagen“ ist die Grundlage für Regressforderungen an die „hauptamtlichen Kommunalpolitiker“. Es geht letztlich um die Veruntreuung von Steuergeldern.

Konsequenzen aus meinen Antworten (im Telegramstil):

Quorum wurde nicht erreicht

Im März 2015, Bürgermeister Richter war bereits im Amt, erinnerte der frühere Bensheimer Stadtrat Matthias Schimpf (Bündnis 90/Die Grünen) den Magistrat an die Aussage von Thomas Metz aus 2010. Diesbezüglich sollte Schimpf befragt werden. Im Februar/März 2013, vor dem Bürgerentscheid, informierten die beiden CDU-Stadtverordneten Tobias Heinz und Markus Woißyk über die Ausgangssituation und empfahlen anhand von belastbaren Daten die Ablehnung der Sanierung im Bürgerentscheid.

Das erforderliche pro Sanierung-Quorum von 25 Prozent der Bürger wurde nicht erreicht. Die Behauptung: „67,7 Prozent der Bürger“ seien für die Sanierung, ist eine dreiste Lüge. Unter „Bürger“ versteht die HGO alle „Wahlberechtigten“. Argumente gegen eine teure Sanierung und für einen kostengünstigeren Neubau:

1. Die geringe Raumhöhe in den beiden Sälen sowie das schlecht konzipierte Foyer können nicht „wegsaniert“ werden.

2. Wenn sich die „Sanierung“ tatsächlich als „Neubau“ entpuppen sollte, dann haben unsere haupt- und ehrenamtlichen Kommunalpolitiker versagt, sie müssen eigen-verantwortlich die Konsequenzen ziehen, zum Wohle Bensheims und der Demokratie.

3. Im Kolpinghaus behauptete Bürgermeister Rolf Richter (März 2017), dass die sehr teure „Bürgerhaus-Sanierung“ von 67,7 Prozent der Bürger gewünscht wird. Richter weiß natürlich, dass ein Neubau nicht nur kostengünstiger, sondern für die Stadt vorteilhafter wäre.

4. Er weiß auch: Durch das Herrmann-, Sachwitz- und Helmut Richter-Konzept (2011/12) würde Fläche für den innerstädtischen Wohnungsbau gewonnen.

5. Inzwischen pfeifen es sogar die Spatzen von Bensheims Dächern: Die sehr teure Sanierung ist ein verkappter Neubau. Soviel zum Umgang mit der Wahrheit in der „Bensheimer Kommunalpolitik“.

Dieter Markowetz

Bensheim

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