Evangelische Gemeinde Kirchenasyl widerspricht Gesetzesregelung

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In der Bundesrepublik Deutschland gibt es eine Trennung von Staat und Kirche. Im Grundgesetz, Artikel 140, heißt es u.a., dass sich die Religionsgemeinschaften an Gesetze halten müssen, die für alle gültig sind. Mit der Gewährung von Kirchenasyl setzt sich die evangelische Kirchengemeinde Lorsch darüber hinweg. Sehr bedenklich!

Der Landrat des Kreises Bergstraße, Christian Engelhardt, hatte Ende 2016 in einer Pressemitteilung sein Unverständnis gegenüber dem Kirchasyl geäußert.

Das Beispiel, aus Ludwigshafen, einer dreiköpfigen Familie (koptische Christen) aus Ägypten sollte dem evangelischen Kirchenvorstand von Lorsch ein warnendes Beispiel sein.

Was Bürger bzw. die einzelnen Kirchenmitglieder von dieser Maßnahme halten, wird sich noch zeigen.

.Michael Guildehus

Bensheim

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