Landtagswahlkampf Kritik der AfD an Kirchen-Erklärung ist unberechtigt

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„Breiter Widerstand gegen populistische Parteien“, BA vom Mittwoch, 12. September, und „AfD übt scharfe Kritik an Kirchen“, BA vom Donnerstag, 13. September

Die Kritik der AfD Bergstraße an der „Bergsträßer Erklärung“ ist unberechtigt, denn die Kirchen mischen sich damit nicht in den Landtagswahlkampf ein, sondern äußern lediglich die Befürchtung, dass in selbigem „populistische Kräfte Ängste schüren und mit simplen Antworten und Botschaften auf Stimmenfang gehen“ könnten. Dass sich die AfD Bergstraße dadurch angegriffen fühlt, unterstreicht lediglich, wo sie sich selbst verortet.

Die Mitte unserer Gesellschaft

Die Kirchen haben nicht nur das Recht, sondern bei den derzeitigen Entwicklungen in Deutschland sogar die Pflicht, darauf aufmerksam zu machen, dass Ausgrenzung, Hass und Hetze nicht mit den Grundsätzen der christlichen Lehre vereinbar sind.

Damit machen sie sich keineswegs zu „Erfüllungsgehilfen linksextremer Hetzer“, wie sich die AfD Bergstraße auszudrücken pflegt, sondern zeigen – wie zu hoffen bleibt –, wo sich die Mitte unserer Gesellschaft befindet. Denn wer sich wie die AfD zumindest am rechten Rand der Gesellschaft bewegt oder – wie in Chemnitz geschehen – sogar offen mit rechtsextremem Gedankengut sympathisiert, kann nicht für sich in Anspruch nehmen, dass jegliche Kritik am eigenen Verhalten gleich dem anderen Extrem zuzuordnen ist.

Kerstin Sonnabend

Lorsch

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Kommentar von
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