Straßenbeiträge Land oder Bund sollen für die Kosten aufkommen

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Dass sich die Schwanheimer und die Gronauer Bürger gegen die Zahlung von Straßenbeiträgen wehren, ist erfreulich. Es ist dabei völlig unerheblich, ob diese Beiträge „einmalig“ oder „wiederkehrend“ sind. Dies sind heute nicht mehr gerechtfertigte Belastungen für Grundstückseigentümer und unsozial, als Gebühren getarnt. Im Grunde sind sie jedoch eine steuerähnliche Belastung.

Den Nachteil haben aber ausschließlich die Privatvermieter. Diese kalkulieren die Belastung nicht in die Mietforderungen ein. Profi-Vermieter tun dies schon. Kennen diese doch, aus ihrer jahrelangen Buchführung, die zu erwartenden Kosten.

In den Straßenbeiträgen sehe ich nur ein Relikt aus der Vergangenheit, ähnlich wie bei der Sektsteuer. Beide werden beibehalten, haben aber ihre ursprüngliche Berechtigung verloren. Die „Anliegergebühren“ hatten bei ihrer Einführung durchaus ihre Berechtigung.

Die Straßen waren früher weitgehend unbefestigt und verwandelten sich bei Regen in Schlammpisten etc. Mit der Befestigung oder gar Pflasterung der Straße lag der Vorteil eindeutig bei den Anliegern! Denn fast ausschließlich Anlieger und die Bewohner im Umfeld nutzten einst die Straße. Der Aktionsradius der Bürger war auf „Muskelkraft“ begrenzt. Auch der rollende Verkehr beschränkte sich fast ausschließlich auf Fuhrwerke und eventuell auf ein paar Autos. Schwere Lkws konnte man sich noch nicht einmal im Ansatz vorstellen.

Minderung der Lebensqualität

Doch wie sieht es heute aus? Jeder Straßenausbau, was anderes ist in den meisten Fällen die „grundhafte Straßenerneuerung“ nicht, führt fast zwangsläufig zu einer Minderung der Lebensqualität der Anlieger. Um „Fördermittel“ zu erhalten, ist eine Mindestbreite für die Fahrbahn vorgeschrieben. Was wiederum zusätzliches Verkehrsaufkommen, mit all seinen Folgen, nach sich zieht.

Auch die Anwohner der „Umleitungsstrecke“ in Schwanheim kennen mit Sicherheit den „Mehrwert an Verbesserung der Lebensqualität“. Und für diese Leistungen, bei denen sie noch nicht einmal ein Mitspracherecht haben, sollen sie noch zahlen. Dies gilt natürlich auch für Nichtanlieger bei dem Umlageverfahren mit den sogenannten wiederkehrenden Beiträgen.

Die Frage der Anliegerkosten ist deshalb ein Problem, das alle Bürger angeht – und nicht nur für Bensheim! Anliegergebühren gehören deshalb ersatzlos und ohne Gegenfinanzierung gestrichen. Bayern hat dies umgesetzt. Hessen hat den Weg nur halbherzig beschritten und den Kommunen die Verantwortung aufgebürdet. Die Bürger müssen es deshalb erzwingen, dass das Land – oder noch besser der Bund – für die Kosten aufkommt.

Jürgen Noll

Gronau