Architekten-Prozess Rathauschef selbst lässt Raum für Spekulationen

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Persönliche Stellungnahme zum Forumsbeitrag "Scharfe Waffe - aber nicht für Bensheim" zum Architekten-Prozess von Adam Schütz, BA vom 12. Mai

Im oben genannten Leserbrief werden einige Fakten auf den Kopf gestellt und bedürfen einer Erwiderung. Bürgermeister Herrmann hat von sich aus einen Akteneinsichtsausschuss gefordert - nicht die Opposition -, obwohl er wissen müsste, dass ein solcher Ausschuss erst gebildet werden kann, wenn das ganze Verfahren abgeschlossen ist.

Das ist der Hauptgrund, warum ein Akteneinsichtsausschuss zum jetzigen Zeitpunkt oder in nächster Zeit überhaupt nicht möglich ist. Zudem tagen solche Ausschüsse in der Praxis meistens nicht-öffentlich - und selbst wenn, dann ist es für Zuschauer höchst uninteressant, da die Ausschussmitglieder fast ausschließlich mit dem Lesen der Akten beschäftigt sind und in diesem Rahmen keine Debatten oder gar "Verhöre" stattfinden.

Insofern ist es müßig, von einer scharfen Waffe zu sprechen. Die Bezeichnung stumpfes Schwert wäre richtiger. Darüber hinaus hat Bürgermeister Herrmann selbst immer wieder und über Jahre hinweg erklärt, dass es gar keine Akten gäbe. Wieso fordert er nun von sich aus einen solchen Ausschuss? Das ist höchst merkwürdig - besonders vor dem Hintergrund, dass es dazu im Januar 2009 ein Treffen zwischen ihm und den damaligen Oppositions-Fraktionschefs im Rathaus gab, bei dem der Bürgermeister dies nicht nur behauptete, sondern sogar protokollieren ließ. Gemessen an seinen eigenen Darstellungen von damals hat er angesichts seiner jetzigen Verlautbarungen also damals die glatte Unwahrheit gesagt - oder?

Weiterhin fragt der Leserbriefschreiber in seinem Forumsbeitrag, auf welcher Basis der Bürgermeister ein Disziplinarverfahren wegen eines Dienstvergehens gegen sich selbst veranlassen solle, was ihm übrigens vonseiten seines Koalitionspartners GLB und nicht von der Opposition öffentlich nahegelegt wurde.

Nun, eine solche "Selbstanzeige" ist in vielen Kommunen und anderen Verwaltungseinheiten Hessens und nicht nur da geübte Praxis in der Vergangenheit gewesen, um nämlich beispielsweise der Peinlichkeit eines solchen Antrags durch die Stadtverordneten zuvorzukommen und den eigenen Aufklärungswillen deutlich zu machen.

Schließlich behauptet der Leserbriefschreiber, dass es ja gar keinen Verdacht auf ein Dienstvergehen und vor allem keinen nachgewiesenen Schaden gebe. Das ist falsch, denn immerhin hat ein Oberlandesgericht mit einem Urteil im Namen des Volkes den Schaden festgestellt und auch, dass dieser nur durch das Verhalten des Bürgermeisters zustande kam. Dabei spielt es keine Rolle, ob Herrmann dabei fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

Resümee: Es sind nicht FDP, BfB und GLB, die hier Nebenkerzen werfen und Raum für Spekulationen öffnen, sondern der Bürgermeister höchstpersönlich sorgt dafür.

Holger Steinert

Vorsitzender der

FDP-Stadtverordnetenfraktion

Bensheim