Juristen Richter behandeln niemanden bevorzugt

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"Wenn Straftäter vor Gericht zu gut behandelt werden", BA-Leserforum vom Dienstag, 30. Mai

Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen (fakultativ: "So wahr mir Gott helfe)."

So beginnt die Karriere eines Richters in Deutschland. Das ist der Eid, der noch vor der ersten Amtshandlung eines Richters zu leisten und der Grundlage allen richterlichen Handelns ist.

Mitnichten ist es Usus in der Richterschaft, Straftäter "zu gut zu behandeln" - seien es Flüchtlinge oder nicht. Alle Menschen werden unter Achtung ihrer Menschenwürde mit Anstand und Respekt behandelt und nach dem geltenden Recht verurteilt oder eben freigesprochen - seien es Flüchtlinge oder Deutsche in neunter Generation.

Eine Vorzugsbehandlung einzelner Personen oder Personengruppen würde den notwendigen Respekt vor der (unterbesetzten) Justiz als eine tragende Säule der Gesellschaft und im Ergebnis die den Richtern so wichtige Unabhängigkeit der Justiz gefährden. Mit der im Leserbrief unterstellten Vorzugsbehandlung von Flüchtlingen durch die Richterschaft würde sich diese somit ins eigene Fleisch schneiden. Das ist aber so schmerzhaft, dass es tunlichst unterlassen wird. So einfach ist das. Wie es auch einfach und angezeigt ist, Menschen in Not in unserem Land willkommen zu heißen.

Dr. Philipp Rothfritz

Lautertal