EKZ-Gelände Schon jetzt droht der tägliche Verkehrskollaps

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Leserbrief „Zahl und Größe der Stellplätze genau festlegen“, BA vom 11. September

Dem Schreiber des Leserbriefes kann ich mich nur anschließen. Ergänzen möchte ich, dass eine Pflicht zur Schaffung von 1,5 Stellplätzen je Wohneinheit über 60 Quadratmeter besteht. Allerdings können sich Bauherren durch Ablösungsbeiträge freikaufen.

Feinstaub, Lärm, Abgase

Ein Gutachter hat geprüft, berechnet und befunden, dass die Wormser Straße nach der Bebauung des ehemaligen EKZ-Geländes mit weniger Verkehr belastet wird als zu Zeiten des ehemaligen Edeka-Marktes – dann ist die Erde aber auch eine Scheibe. Was hat der Gutachter bei den Werten der Lichtverschmutzung, des Feinstaubes, des Lärms und der Abgase – gemessen im Bereich der Ampelanlage Ecke Fabrikstraße – befunden?

Es mag sein, dass die neuen Wohnhäuser weniger Verkehr verursachen als das alte EKZ vor Jahren. Fakt ist aber auch, dass bedingt durch das neue Fachmarktzentrum der Wormser Straße schon jetzt der tägliche Verkehrskollaps droht.

Zusätzliche Belastung

Die Bebauung auf dem ehemaligen EKZ-Gelände in dieser Größenordnung beschert der Bundesstraße nicht nur ein zusätzliches Verkehrsaufkommen, sondern stellt auch für die Anwohner eine zusätzliche Belastung in jeder Hinsicht dar.

Bevor man Bauprojekten in dieser Dimension zustimmt, sollte man zuerst über ein schlüssiges Verkehrskonzept verfügen. Bensheim hat jedenfalls keines !

Annelie Mohr

Bensheim

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