Glockenspiel
Staat und Kirche sind in Deutschland getrennt
Die Bensheimer CDU überrascht immer wieder aufs Neue. So jetzt mit ihrem Vorschlag, die deutsche Nationalhymne im Glockenspiel von Sankt Georg erklingen zu lassen.
Im „Protokoll Inland der Bundesregierung“ sind die staatlichen Symbole eindeutig definiert. Hierzu gehören vor allem das Staatswappen, die Bundesflagge und die Nationalhymne. Die Nationalhymne wird bei offiziellen Anlässen gespielt. Zum allgemeinen oder kirchlichen Liedgut gehört sie nicht.
Eine abwegige Idee
Wie kann man auf die abwegige Idee kommen, ein offizielles staatliches Symbol von einem Kirchturm aus ertönen zu lassen? Die Kirche müsste dann wohl bei einer solchen Gelegenheit auch die Nationalflagge hissen. Das gab es in der deutschen Historie allerdings auch schon, sollte sich aber nicht mehr wiederholen.
Kirche und Staat sind in der Bundesrepublik Deutschland getrennt. Wenn die CDU am Tag der Deutschen Einheit die Nationalhymne spielen lassen will, so muss dies in einem offiziellen Festakt zum Beispiel auf dem Marktplatz erfolgen.
Susanne Hannak
Bensheim