Dieselskandal Welcher Jurist setzt endlich das geltende Recht um?

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„Konzerne bremsen Koalition aus“, Bergsträßer Anzeiger vom Donnerstag, 4. Oktober

Es ist doch nun allgemein bekannt, dass einige Autofirmen vorsätzlichen Betrug begangen und ihren Kunden mangelhafte Ware verkauft haben. Es handelt sich hierbei um absichtlich eingebaute versteckte Mängel. die den Kunden nicht vor Ablauf der Garantiezeit auffallen sollten.

Wenn der Kunde das rechtzeitig – innerhalb der Garantiezeit – bemerkt hätte, wäre der Lieferant verpflichtet gewesen, kostenlos nachzubessern beziehungsweise das Produkt gegen ein mängelfreies umzutauschen oder das Fahrzeug zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten.

Gewährleistung nicht abgelaufen

Weil es sich hier um versteckte, dem Lieferanten selbst aber bekannte Mängel handelt, erlöschen die Ansprüche nicht mit Ablauf der Gewährleistungsfrist. Die Verkäufer sind „zur Sühne“ verpflichtet, sie können aber ein angemessenes Nutzungsentgelt in Rechnung stellen. Das ist doch eigentlich geltendes Recht und bedürfte keiner „Sondergipfel“.

Also: Zurücknehmen und Kaufpreis abzüglich Nutzungsentgelt erstatten oder kostenlos nachbessern. Wo bleibt der geschickte Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder Richter, der hier für Recht sorgt?

Es liegt doch auf der Hand, dass in den entsprechenden Entscheidungsgremien keine Aktionäre der (alleine deutschen?) Autobauer ein Stimmrecht haben dürfen.

Arno E. Meyer

Heppenheim

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