Steuern und Abgaben Wiederkehrende Straßenbeiträge sind ungerecht

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„Ohne Straßenbeiträge steigt die Grundsteuer“, BA vom 25. Januar

Zur Grundsteuer muss der geneigte Leser wissen, das erstens das Verfassungsgericht eine Änderung der Grundsteuer wegen Verfassungswidrigkeit bis Ende 2019 gefordert hat und zweitens der Bundestag diese Grundsteuerreform Ende 2019 auch umsetzte. Der Bundesrat hat ebenfalls dieser Grundsteuerreform bereits zugestimmt, die 2025 in Kraft tritt. Es gibt mittlerweile leider kein Gesetz in Deutschland mehr, das nicht in seiner Ausführung gestaltet werden könnte, so auch hier. Was aber nach meiner Kenntnis unstrittig ist, ist, dass die Grundsteuer B nach wie vor auf die Mieter umgelegt werden darf und dass die Kommunen diese Grundsteuerreform nicht zu einer Erhöhung ihrer Einnahmen nutzen dürfen.

Nachfolgend die Hebesätze für die Grundsteuer B der Gemeinde Einhausen ab 1980:

1980-2003: 190 Prozent (wahrscheinlich noch etliche Jahre vor 1980 unverändert)

2004-2010: 240 Prozent (Euroeinführung 2002)

2010-2013: 290 Prozent

2014-2015: 310 Prozent (Beginn Amtszeit Bürgermeister Glanzner)

2016-2018: 400 Prozent

2019-2020: 495 Prozent

Ich vermute mal als Außenstehender, dass die Grundsteuer neben der Gewerbesteuer eine der wichtigen Einnahmequelle für jede Kommune ist. Sozusagen das Einmaleins auf der Einnahmeseite, die – wie zu sehen ist – die Gemeinde auch nutzt.

Im BA vom 25. Januar ist bezüglich der wiederkehrenden Straßenbeiträge folgendes Zitat des Bürgermeisters zu lesen „Die Grundsteuerreform sieht meines Wissens vor, dass auch die Grundsteuer nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden darf.“

Nicht auf dem aktuellen Stand

Wie bereits oben dargelegt ist das Wissen unseres Bürgermeisters meines Erachtens nicht auf dem aktuellen Stand und die Aussage daher falsch und somit auch das daraus folgende Zitat „Von daher haben wir dann die gleiche Situation wie bei den wiederkehrenden Beiträgen.“

Fakt ist: Der Bürger muss die steigende Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinde ertragen. Der Bürger muss die ständig steigenden Steuern und Abgaben zahlen. Von den Stromkosten rede ich hier mal nicht.

Nur die Grund- und Immobilienbesitzer sollen jetzt ungerechter weise in Einhausen auch noch die wiederkehrenden Straßengebühren zusätzlich zahlen. Da sagen wir weichgespülten Grund- und Immobilienbesitzer von Einhausen doch hoffentlich alle schön Danke.

Bescheide nicht versenden

Den ebenfalls gemachten Vorwurf in vorgenannten BA-Artikel der „öffentlich publizierten Konflikte“ gebe ich mit dem Hinweis zurück: Wie soll sich ein einfacher Bürger sonst noch wehren, wenn alle Gemeindevertreter solche Kostenprobleme bezüglich der Straßenbeiträge, die im ganzen Kreis offenkundig diskutiert und erst gar nicht eingeführt werden, nicht in ihre Überlegungen einbeziehen, als diese Ungerechtigkeit öffentlich zu machen.

Es wäre von Seiten der Gemeindegremien zu überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, die Regelungen zu den Straßenbeiträgen all unserer Nachbargemeinden zu übernehmen und die Bescheide bezüglich der wiederkehrenden Straßenbeiträge erst gar nicht zu versenden. Ich vermute, dann ist auch wieder Ruhe in unserem liebenswerten Einhausen. Merksatz: Eine Gemeinde ist dann liebenswert, wenn es gerecht zugeht.

Robert Becker

Einhausen