Leserbrief - Zu „Viergeschossiger Bau erregt die Gemüter“ (FN 20. Februar)

Die Maße und Proportionen müssen stimmen

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Es geht um den mehrgeschossigen Wohnungsbau, der für die Rothenburger Straße in Creglingen geplant wird. Die FN berichteten ausführlich darüber. Dabei wurden auch die Ansichten der Vorentwürfe veröffentlicht, die der Investor Paulus präsentiert hatte.

Zum Glück für die Betroffenen. Denn damit wurde jetzt nachprüfbar, was zuvor nur ein Verdacht war, dass nämlich diese Zeichnungen den im Hintergrund dargestellten alten Bestand nicht korrekt abbilden. Sie enthalten eine unrichtige Höhenangabe und geben die Proportionen zwischen Alt und Neu verzerrt wieder. In den vorgestellten Zeichnungen werden die Höhenbezüge zu dem direkt dahinter liegenden Wohnhaus falsch dargestellt. Gerade dieses Haus, das vom Projekt am meisten betroffen wäre, wurde ein gutes Stück höher eingezeichnet, als es in Wirklichkeit steht. Die alten Bau-Unterlagen des Hauses, Baujahr 1961, sind noch vorhanden, so dass man die Maßangaben abgleichen und die Abweichungen in den Paulus-Skizzen tatsächlich nachweisen kann. Es ergibt sich eine Differenz von 1,40 m, um die die Traufe des alten Haus in der Zeichnung des Investors „höhergelegt“ wurde. In Wirklichkeit liegt sie also wesentlich tiefer, als die Zeichnung des Wohnprojekts suggeriert. Mit ihren Befürchtungen, sie würde „künftig vor einer Wand“ (FN) wohnen, hatte die Besitzerin jedenfalls recht: Die fünfgeschossigen Blocks würden fast bis zur Traufhöhe ihres Häuschens hochragen. Aber auch die Ost-Ansicht ist in Teilen irreführend: Hier sieht man das hinten liegende Haus von der Seite. In Wirklichkeit ist dessen Baukörper recht gedrungen, breiter als hoch. Auf der Paulus-Ansicht jedoch erscheint es gänzlich verzerrt. Hier ist es plötzlich um ein gutes Drittel höher als breit. Für die Beurteilung des Projekts ist das ganz und gar nicht belanglos. Denn die unrichtige Zeichnung beschönigt und verharmlost gerade das, wovor sich die Betroffenen fürchten: die unverhältnismäßige Höhe der geplanten massigen Baukörper, die die umliegenden kleinen Häuser optisch erdrücken und ihnen Sicht und Licht nehmen würden. Jeder Architekt ist bestrebt, sein Projekt im vorteilhaftesten Licht erscheinen zu lassen. Das ist sein gutes Recht. Er kann den Bildausschnitt klein halten, um das Umfeld seines Bauwerks möglichst auszublenden. So lässt sich kaschieren, wie sehr es dort zum Fremdkörper würde. Er kann anstatt 3D-Darstellungen nur Frontalansichten zeigen und so die Tiefe und Massigkeit der Gebäude ausblenden. So lässt sich auch eine Häuserschlucht zum harmlosen Durchblick schrumpfen. Das sind legitime Mittel, die in der Regel genutzt werden, wie auch in den Darstellungen des Investors. Aber Maße und Proportionen müssen stimmen.

Birgitta Hofheinz, Creglingen

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