Hiermit möchte ich die Aussage des Bürgermeisters zum ungültigen Bebauungsplan "Stubenrauch - Oberer Stubenrauch" berichtigen und klarstellen.
Bei meiner Anfrage bei einem persönlichen Gespräch im Landratsamt im September, bei zwei weiteren telefonischen Gesprächen im Oktober und November, habe ich die Ungültigkeit des obigen Bebauungsplans erfahren und den Sachbearbeiter gebeten, dies mir schriftlich mitzuteilen.
Im Oktober hat Herr Henning erklärt, dass es keinen ungültigen Bebauungsplan gebe. Darauf bat ich das Bauamt, mir doch bitte eine schriftliche Mitteilung der Ungültigkeit und deren Folgen mitzuteilen, da ich bei der Sitzung am 13. November dies dem Stadtrat vortragen möchte. Dieser Bitte entsprach das Bauamt durch eine Mail, die ich am Freitag, 11. November, erhalten habe.
Gleichwohl ging diese Mail auch an Herrn Henning, da er am Montag, vor meiner Stellungnahme, den gleichen Text und Inhalt - nur in Teilen - meiner an mich gerichteten Mail verlas.
Der wichtige Teil der Auswirkungen wurde von Herrn Henning verschwiegen mit folgender Begründung: Er werde dies zu einem späteren Zeitpunkt - nach Eingang - nachholen.
Dies habe ich dann sofort selbst vorgetragen, da dies auf der Mail bereits mitgeteilt wurde. Herr Henning wollte wohl den letzten Teil der Mail der Bevölkerung vorenthalten.
Hier der Rest des Textes:
Für folgende Bauanträge bedeutet die Ungültigkeit des Bebauungsplans "Stubenrauch- Oberer Stubenrauch", dass diese sich nicht mehr an die Festsetzungen des Bebauungsplans halten müssen, sondern sich nach Paragraf 34 Baugesetzbuch in die Umgebungsbebauung einfügen müssen.
Es fallen deshalb keine zusätzlichen Gebühren an.
Eine Änderung beziehungsweise rückwirkende Inkraftsetzung des Bebauungsplans "Stubenrauch - Oberer Stubenrauch" ist nur durch die Stadt Freudenberg möglich, da diese die Planungshoheit besitzt.
Was dies bedeutet, vermag ich nicht zu erklären. Auch rückwirkende Anträge und deren Behandlung - tragen Sie dies alle dem Landratsamt/Bauamt vor, dort werden Sie die richtigen Antworten erhalten, denn nach den geschilderten Tatsachen und Unwahrheiten habe ich in Freudenbergs Verwaltung kein Vertrauen.
Auch an Freudenbergs Stadträte die Frage: Haben Sie in der nachfolgenden, nicht öffentlichen Sitzung von Herrn Henning den obigen Text des Landratsamts und die Auswirkungen besprochen und diskutiert? Generell sollte man vielmehr Informationen in die Öffentlichkeit tragen und mehr Tagesordnungspunkte öffentlich beraten.
Vielleicht kommt dies mit dem immer noch nicht installierten Seniorenrat (vor der Bürgermeisterwahl vor drei Jahren versprochen) zustande.
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