Hohenlohekreis. Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am 23. Februar, insgesamt 16 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 86,1 pro 100 000 Einwohner.
Am 11. Februar hat das Landratsamt eine Allgemeinverfügung erlassen. Danach war der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft zwischen 21 Uhr und 5 Uhr nur mit triftigen Gründen gestattet. Am Dienstag, (23. Februar, lief die Allgemeinverfügung vorerst aus.
Derzeit läuft ein gerichtliches Eilverfahren gegen eine ähnliche Allgemeinverfügung des Landkreises Schwäbisch Hall. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat Bedenken an der formellen Rechtmäßigkeit dieser Allgemeinverfügung geäußert.
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