Leserbrief - Zur gemeinsamen Sitzung der Gemeinderäte Boxberg und Ahorn im Boxberger Schulzentrum Bürgermeister führen ihre Kommunen ins Windkraft-Abseits

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Bei der im amtlichen Mitteilungsblatt als "Vorberatung" titulierten gemeinsamen Gemeinderats-Sitzung der Verwaltungsgemeinschaft Boxberg/Ahorn über die Fortschreibung des kommunalen Flächennutzungsplans, Teilfortschreibung Windkraft betreffen, hat die schon längst von einem großen Teil aufgeschreckter Bürger und jetzt wohl auch von einigen nachdenklich gewordenen Gemeinderäten als Übersättigung empfundene Windkraft-Konzentration im Raum Königheim/Brehmen/Pülfringen/Lauda-Königshofen und Teilorte / Boxberg/Ahorn zu kritischen Meinungsäußerungen im Plenum geführt.

Aufgrund des jetzt schon vorhandenen, von Bürgern oft als "Zumutung" empfundenen Bestands von bspw. 15 Windkraftanlagen in Königheim/Umgebung sowie weiterer bereits installierter Windkraftanlagen in Lauda-Königshofen/Heckfeld bzw. in Boxberg-Uiffingen sprechen viele Bürger angesichts bereits eingereichter Bauanträge für 19 weitere Windkraftanlagen in Königheim bzw. bzgl. der jetzt in Boxberg geplanten zwölf und weiterer in Ahorn und Umgebung vorgesehener Windkraftanlagen von einem nicht mehr tolerierbaren Exzess und von einem durch die am eigenen Profit und weniger am Gemeinwohl interessierte Windkraft-Lobby bewusst gesteuerten Windkraft-Wildwuchs zu Lasten von Mensch, Landschaft und Natur, den es "5 vor 12" mit vereinten Kräften zu verhindern gelte.

Dabei geht es nach Ansicht besonnener Bürger in Boxberg und Ahorn vor allem darum, die seit einiger Zeit völlig abgehobenen, auf dem "Windkraft-Trip" befindlichen und am Gängelband der Windkraft-Profiteure Zeag und ABO-Wind geführten Bürgermeister wieder "einzufangen" und auf den "Pfad der Tugend" zurückzuführen, damit eine Jahrhunderte alte und von den Vorfahren in guten wie in schlechten Zeiten liebevoll gepflegte, "in Ehren" gehaltene und für das ökologische Gleichgewicht der Region wertvolle Kulturlandschaft nicht vollends "vor die Hunde geht" und sinnlos auf dem Altar der Windkraft-Lobby geopfert wird.

Neben der unverhohlen geäußerten Kritik über die schon jetzt als zu stark empfundene Konzentration von Windindustrieanlagen in der Region gab es auch zum Punkt "substanzieller Raum" konträre Ansichten, wobei hier beide Bürgermeister mit ihrer Aussage ausnahmsweise einmal richtig lagen, dass die im Landesplanungsgesetz vom 9. Mai 2012 enthaltene Forderung bisher nicht konkretisiert und daher relativ unbestimmt sei und eine Klärung vermutlich erst durch die Gerichte vorgenommen werden müsse. Nach dem Landesplanungsgesetz vom 9. Mai 2012 ist der Windkraft "substantieller Raum" einzuräumen.

Konkret auf eine bestimmte Region bezogen heißt dies, dass eine bisher weitgehend Windkraft-freie Region bzw. Verwaltungsgemeinschaft Windkraft-Bau auf ihrer Gemarkung akzeptieren muss, wenn die übrigen gemäß BBauG, Natur- und Landschaftschutz-Gesetzen sowie nach dem BImSchG geforderten Bestimmungen erfüllt sind.

Im Umkehrschluss heißt dies aber auch, dass eine bereits mit Windkraft völlig überflutete und weitgehend "umgekippte" Region wie Main Tauber dem Erfordernis, der Windkraft "substantiellen Raum" einzuräumen, längst Genüge getan hat, wenn man sich vergegenwärtigt, dass von den insgesamt 400 in Baden-Württemberg jetzt im Bestand befindlichen Windrädern allein 85 = über20 % (!!) davon im Main-Tauber-Kreis stehen, während der Flächenanteil von Main Tauber an der Gesamtfläche von Baden-Württemberg lediglich rund 3,7 % beträgt. Rechnet man die jetzt genehmigten und bereits im Bau befindlichen WKA' s noch hinzu, dürfte der %-Satz in Main Tauber auf über 25 % steigen !

Eine ähnliche Aussage erhält man, wenn man innerhalb von Main Tauber die Region Königheim, Lauda-Königshofen, Boxberg und Ahorn separat betrachtet und den dort bereits bestehenden Windkraftanlagen-Bestand in Relation setzt zur Fläche dieser Gemarkungen oder zur Einwohnerzahl.

Jeder Jura-Student im Erst-Semester / Grundstudium bestätigt nach der ersten Vorlesungsstunde im "Öffentlichen Recht", dass das gemäß Landesplanungsgesetz bestehende Erfordernis, der Windkraft "substantiellen Raum" einzuräumen, in Main-Tauber und erst recht im Gebiet Boxberg/Königheim/Ahorn/Lauda-Königshofen längst übererfüllt ist und es daher gemäß Landesplanungsgesetz nicht nötig wäre, auch nur ein einziges weiteres Windrad zu bauen. Im übrigen hätten sich beide Bürgermeister dieses Ergebnis ohne weiteres selbst herleiten können, wenn sie ihren gesunden Menschenverstand eingeschaltet oder die Expertise des baden-württembergischen Gemeindetags abgerufen hätten, deren Mitglied beide Bürgermeister sind und wo es in einer Pressemitteilung vom 2. Mai 2013 heißt "Wir dürfen außerdem einen der wichtigsten Akteure nicht vergessen, nämlich die Bevölkerung".

Zu hoffen bleibt, dass die Gemeinderäte es nicht zulassen, dass das "Tafelsilber" von Boxberg und Ahorn, nämlich eine noch weitgehend intakte und mit hohem Erholungswert versehene Landschaft und Natur, zum Nachteil der Bürger in einer völlig intransparenten "Nacht- und Nebel-Aktion" ihrer Bürgermeister an Windkraft-Firmen verhökert wird...

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