Leserbrief - Zur Kirchturmuhr in Poppenhausen Moralisch bedenklich

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Vor weit über 100 Jahren wurden von den politischen Gemeinden in den Dörfern öffentliche Uhren an weithin sichtbaren Türmen installiert. Im Einvernehmen mit den Kirchengemeinden wurden sie, vertraglich ausgehandelt, meist an Kirchtürmen angebracht. Diese Uhren waren und sind in der Regel auch heute noch Eigentum der politischen Gemeinde. Für ihre Unterhaltung und auch des Schlagwerkes sind nach wie vor meist die Kommunen zuständig. Diese Regelung war in der Gemeinde Poppenhausen zu Zeiten ihrer Selbstständigkeit immer, selbst im „Dritten Reich“, unstrittig. Hier gab es nie Differenzen, hinsichtlich der Zuständigkeit der Kommune bei der Unterhaltung der Turmuhr und des Schlagwerks.

Im vorliegenden Fall lehnt der Gemeinderat Wittighausen, wie fast immer einstimmig, die zeitnahe notwendige Reparatur des Schlagwerkes der Turmuhr ab, vordergründig, weil die veranschlagte Reparatur in Höhe von 1000 Euro den Haushaltsanschlag übersteigt.

Die politische Gemeinde stellt, laut FN vom 1. Dezember eine Reparatur nur dann in Aussicht, wenn die Kirchengemeinde anschließend alle im gemeindlichen Eigentum befindlichen Uhren übernimmt. Der Stiftungsrat der zuständigen Seelsorgeeinheit Grünsfeld-Wittighausen und fast alle Bürger des Ortsteils Poppenhausen betrachten dieses Vorgehen als einen moralisch bedenklichen Erpressungsversuch, dem keinesfalls stattgegeben werden kann, und hoffen auf ein Einlenken des Gemeinderats.

Auch hier gilt für die Gemeindeverwaltung und den Gemeinderat der Rechtsgrundsatz „Verträge sind einzuhalten“.

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