Leserbrief - Zur Erhaltung von Streuobstbeständen

Baumstümpfe als Mahnmal?

Von 
Dr. Phil. Markus Erben
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Auf dem Weg von Herrenzimmern zum Aschbachsee macht der Straßennutzer seit Anfang 2020 eine merkwürdige Entdeckung: Auf drei Stümpfen abgeholzter Streuobstbäume sind jeweils Schilder platziert, unter anderem mit der Botschaft: „Eigentlich hätte ich noch ein paar Jahre leben können, doch die bauernfeindliche Politik hat mich auf dem Gewissen“. Hintergrund ist offensichtlich das am 31. Juli 2020 eingetretene Gesetz zur Erhaltung von Streuobstbeständen. Das Gesetz sieht vor, eine Genehmigung für eine Umwandlung von Streuobstbeständen zu versagen, „wenn der Streuobstbestand für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder für den Erhalt der Artenvielfalt von wesentlicher Bedeutung ist.“

Eigentum berechtigt, es verpflichtet ebenso in hohem Maße. Zumal die Ökologie in Zeiten des Klimawandels und des Biodiversitätsverlustes eine vermehrt politische Dimension erhält. Was auch immer die Motive zur mutwilligen Abholzung sein mögen. Die Bauernschaft sollte sich nicht nur für den Schutz der Umwelt einsetzen, sondern diesen auch umsetzen.

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