Leserbrief - Zur aktuellen Verkehrssituation in Tauberbischofsheim

„Wie wäre es mit mehr Respekt?“

Von 
Katja Ebner, Mechthild Geiger, Steffi Schmid (Anlieger Aus der Gartenstraße)
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Gehören Sie auch zu den Büschemern, die sich täglich aufs Neue über die vielen Baustellen entlang der Mergentheimer/Wertheimer Straße und Pestalozziallee ärgern? Jetzt ist auch noch die Würzburger Straße teilweise gesperrt. Immer diese Staus, und man braucht viel länger zur Arbeit.

Aber, Sie haben doch ein Navi oder sind sehr ortskundig. Wie wäre es, wenn Sie eine Abkürzung durch die parallel verlaufenden Straßen nehmen würden? Da gibt es zwar eine Geschwindigkeitsbegrenzung und teilweise „Durchfahrt verboten“-Schilder, aber darunter ja der Hinweis „Anlieger frei“. Und irgendwie haben Sie ja ein Anliegen, nämlich möglichst schnell an Ihr Ziel zu kommen. Einmal mit Vollgas durchgebraust, und schon wieder ein paar Minuten gespart.

Und erst diese blöde Parkplatzsituation in der Stadt. Man muss immer so weit laufen, wenn man sein Fahrzeug auf den kostenfreien Parkplätzen in der Vitry- oder in der Pestalozziallee parkt. Sie kennen wieder einen Trick und parken in einer angrenzenden Anliegerstraße; gestern erst haben Sie noch den letzten freien Platz ergattert und sich dabei ganz knapp vor eine Ausfahrt gequetscht?

Der Pflegedienst, der hier eine Oma versorgt, und das Postauto, das gerade vorbeifährt und eine Haltemöglichkeit sucht, sollen doch selber nach einem guten Platz suchen.

Wahrscheinlich halten Sie sich dabei auch noch für richtig clever und schlau, stimmt’s? Und wenn Sie auf Ihr Verhalten angesprochen werden, sind Sie um keine Ausrede verlegen. Sie halten es mit dem Trump‘schen Imperativ „Ich zuerst“.

Diese Straßen sind nicht grundlos verkehrsberuhigte Anliegerstraßen. Hier leben und wohnen Menschen, die zum Beispiel aufgrund einer Bauverordnung ihre Lebensräume direkt an der Straße haben.

Wie wäre es grundsätzlich mit ein bisschen mehr Respekt, besserem Zeitmanagement oder – in Zeiten des Klimawandels – mit einem Umstieg aufs Fahrrad?

Zur Sicherheit im Klartext: Anlieger und damit durchfahrts- und parkberechtigt ist, wer in der jeweiligen Straße wohnt, dessen Grundstückszufahrt Teil der Anliegerstraße ist oder mit Bewohnern der Straße in Kontakt tritt. Trifft das alles nicht auf Sie zu, dann haben Sie hier nichts verloren. Dadurch ersparen Sie allen Beteiligten zeitfressende und teure Maßnahmen, wie das kostenpflichtige Abschleppen Ihrer Fahrzeuge, Verkehrskontrollen und das Verteilen von Verwarnungen und Geldbußen. Und, Sie wollen doch pünktlich und ohne Ärger an Ihrem Ziel sein, oder?

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