Wortlaut autorisiert

Lesedauer

Zum Interview mit Frauke Petry "Sie können es nicht lassen!" vom 30. Januar:

Das Interview mit Frau Petry als unter "Verhörmethoden" entstanden zu bezeichnen, ist für meine Begriffe lächerlich und schäbig zugleich und zeigt einmal mehr die Opfermentalität der AfD und ihrer Anhänger. Frau Petry hat das Interview gegeben und nachträglich diesen Wortlaut autorisiert. Das heißt, sie hatte die Möglichkeit, über ihre Wortwahl in Ruhe nachzudenken und diese gegebenenfalls zu revidieren oder den Abdruck ganz zu verhindern. Ja, sie hat sogar in einer anderen Zeitung ihre Aussagen nochmals wiederholt.

Da wird der sogenannten Lügenpresse pauschal vorgeworfen, weichgespülte und falsche Artikel in die Welt zu setzen. Gleichzeitig wird ein Interview als "Verhör" gebrandmarkt, wenn klar wird, dass die "eigenen Leute" in einem Interview nicht verschont, sondern eben um eine klare Antwort gebeten werden. Wenn geradezu unglaubliche Behauptungen aufgestellt werden, muss doch ein Journalist nachfragen (dürfen)! Auch der Prozess der Autorisierung ist wohl nicht gerade Zeichen einer "Lügenpresse". Was wollen die Anhänger der AfD? Dass Journalisten nicht nachfragen, sondern unkritisch alles abdrucken, was die AfD (nur die AfD?) absondert? Also genau das tun, was AfD, Pegida und Co. der "Lügenpresse" vorwerfen?

Weiter stürzen sich eifrige Leserbriefschreiber auf den Paragraph 11 des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt (UZwG) und behaupten, obwohl schon mehrfach widerlegt, dass dieser Paragraf das Schießen auf Flüchtlinge rechtfertigen würde. Dort ist von einem "Warnschuss" die Rede. Darunter versteht man nicht das gezielte "zur Strecke bringen", sondern einen Schuss in die Luft.

Zudem ist klar geregelt, gegen wen und unter welchen Umständen Schusswaffen genutzt werden dürfen. Dazu kommen noch Paragraph 4 über die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und Paragraph 7, Absatz 1, Satz 2 (Menschenwürde) und die besonderen Vorschriften zum Schusswaffengebrauch nach Paragraph 12 (besonders Absatz 3 Verbot des Schusswaffengebrauchs gegen Kinder). Ich kann nicht erkennen, woraus hier die Erlaubnis erwächst, gegen Flüchtlinge die Schusswaffe einzusetzen.