Auf Jäger eingedroschen

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Eine Frau bläst in ihr Jagdhorn zum Halali: Beim Thema Jagd kochen die Emotionen hoch. Leserin Petra Gerner sprach in einem Leserbrief von "Barbarei", Leser Hans Biller dagegen sieht in Jägern "die einzigen staatlich anerkannten Naturschützer in Deutschland".

© dpa

Zum Leserbrief "Jagd ist Barbarei" von Petra Gerner vom 27. Dezember:

In dem Leserbrief wird von Frau Gerner pauschal auf die 400 000 Jäger in Deutschland in einer Art und Weise eingedroschen, die ich als deutlich beleidigend und ehrverletzend bezeichnen würde. Nur die Redaktion des "Mannheimer Morgen" findet es offenbar okay und nicht verwerflich, dass Jäger pauschal als "Barbaren" und "Geisteskranke" bezeichnet werden dürfen, die aus "reiner vergnügungssüchtiger Lust am grausamen Töten wehrloser Lebewesen" ihrem Hobby nachgehen. Schade!

Aber welchen Eindruck machen die Ausführungen von Frau Gerner auf Angehörige, deren Mutter bei einem Wildunfall ums Leben gekommen ist? 3000 Personen werden jeder Jahr bei Wildunfällen in Deutschland verletzt oder getötet. Bei diesen Unfällen sterben auch rund 180 000 Rehe und 25 000 Wildschweine, zum Teil erst nach Stunden oder Tagen. Wollen wir deshalb künftig das Autofahren verbieten? Wohl kaum!

Weite Teile komplett falsch

Ich weiß nicht, ob Frau Gerner aus pur Unwissenheit oder ideologischer Verblendung so argumentiert, aber leider liegt sie mit ihren Äußerungen und Argumenten in weiten Teilen komplett falsch. Ich zumindest kenne keinen Jäger, auf den der Steckbrief von Frau Gerner passt. Denn Jäger sind die einzigen staatlich anerkannten Naturschützer in Deutschland, die als Nachweis ihrer Sachkunde eine reichlich schwere Prüfung zur Erlangung eines Jagdscheines absolviert haben, bei der sämtliche Themen rund um Wild, Wald, Wildbrethygiene und -verwertung, aber auch die ökologischen Zusammenhänge gelernt werden müssen.

Welches Mitglied von PETA, NABU oder BUND, die gerne die Jagd abschaffen würden, hat über die Zahlung eines Mitgliedsbeitrages hinaus sich über einen Prüfungsnachweis solche Kenntnisse angeeignet? Nur ein Beispiel: Als "besonders pervers" nennt Frau Gerner das "regelmäßige Zufüttern, mit der die Jäger den Bestand künstlich hochhalten, um möglichst viel Wild abschießen zu können".

Willkürliche Fütterung von Wild ist laut Jagdgesetz streng verboten. Es sind lediglich sogenannte Kirrungen zur Abwendung von Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen nach strengen jagdrechtlichen Regelungen erlaubt. Je nach Bundesland darf je 50 beziehungsweise 100 Hektar Fläche eine einzige Kirrung angelegt werden, auf der maximal ein Liter Getreide ausgebracht werden darf.

Allein die Menge von einem Liter Getreide entspricht noch nicht einmal dem Tagesbedarf von einem 50 Kilogramm schweren Wildschwein und dürfte wohl kaum ausreichen, um den Wildbestand zu erhöhen. Vielmehr wird an Kirrungen durch die Erlegung von Wildschweinen ein Betrag zur Reduzierung des Wildschweinbestandes erreicht.

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