Vorgezogener April-Scherz der Justiz

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Zu den Artikeln "Protokoll einer Recherche" und "Zensor und Schnecke" vom 29. März:

Als ich anfing, den Bericht und den Kommentar zu lesen, vermutete ich zunächst einen vorgezogenen Aprilscherz. Zu unglaublich schien es zu sein, wie die Justiz - und das hier in Deutschland - eine renommierte Zeitung behandelt. Aber leider war es doch die Wahrheit! Irgendwie passt die Geschichte zu meiner Vermutung, dass wir alle durch die Politik und deren - kann man es so sagen (?) - Befehlsempfänger hinters Licht geführt werden.

Und dabei sieht es auch so aus, als ob auch etliche Medien in vorauseilendem Gehorsam bei dem Schwindel mitmachen: Die vielen Beispiele türmen sich immer höher auf. Wir benötigen äußerst dringend eine eigenständige und unabhängige Presse, weil von deren Seite wohl noch die einzige Chance besteht, in größtmöglichem Umfang über die Fakten informiert zu werden.

Danke für den offenen Bericht

Leider führen die Medien, die den bequemeren Weg des Wegschauens gehen, immer mehr dazu, dass der Presse weniger oder gar nicht mehr geglaubt wird, die sogenannte "Lügenpresse" also. Wir brauchen mutige Chefredakteure und nachforschende Redakteure, denen man glauben und mit deren Informationen man ein Wahrheitsgebäude errichten kann. Darum danke ich dem Chefredakteur des "Mannheimer Morgen", Herrn Lübke, und den beteiligten Damen und Herren des Redaktionsstabes für diesen offenen Bericht und den persönlichen Kommentar.

Möglicherweise stehen wir in Europa vor einem Umbruch, der positiv oder negativ ausgehen kann. Eine Grundvoraussetzung zum positiven Ausgang ist die ehrliche Information durch mutige Journalisten. Also weiter so auf Ihrem Weg, ich drücke Ihnen alle Daumen. (Manfred Efferz, Laudenbach)

Der "Mannheimer Morgen" hat in seinen Bemühungen um das Informationsrecht entgegen meiner bisherigen Einschätzung ein Format erreicht, das jenem des "SPIEGEL" gleich kommt. Für den betroffenen Anwaltskollegen ist dies unzweifelhaft furchtbar. Überdies, da aufgrund der Sekundärbemerkungen über seine Vita ziemlich klar ist, um wen es sich handelt. War dieses wirklich nötig? Jedoch kann, darf und muss er sich auf die Unschuldsvermutung berufen. Er wird die Angelegenheit mit einem sehr erfahrenen Strafrechtler für Betäubungsmittel ohne, mindestens aber ohne zu großen Schaden überstehen. (Martin Schmid, Mannheim)

 

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