Nachtruhe

Sonderregelung zum Lärmschutz

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Während der Europameisterschaft gilt eine Sonderregelung zur Nachtruhe. Der Bund hat damit eine Verordnung ermöglicht, dass alle Fußballspiele der EM bei Public Viewings bis zum Ende gezeigt werden können, auch wenn sie erst um 21 Uhr beginnen und im Normalfall bis kurz vor 23 Uhr, im Extremfall bis kurz vor 24 Uhr dauern. Die Nachtruhe, die grundsätzlich um 22 Uhr beginnt, setzt an diesen Tagen erst nach dem Ende der Fußballübertragung ein. Die Stadt fordert die Feiernden besonders in der Innenstadt aber dazu auf, Rücksicht auf die Anwohner zu nehmen. (bro)

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