Schimmel

Mietminderung auch bei Mitschuld

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Lübeck. Schimmelbefall berechtigt zur Mietminderung. Sind die Wände des Schlafzimmers betroffen, ist eine Reduzierung der Bruttomiete um 15 Prozent angemessen, befand das Landgericht Lübeck wie die Zeitschrift "Wohnungswirtschaft und Mietrecht" (Heft 6/2014) berichtet. Das gilt auch, wenn das Verhalten des Mieters mitverantwortlich für die Entstehung des Mangels war.

In dem verhandelten Fall hatte sich in einer Mietwohnung an den Wänden des Schlafzimmers Schimmel gebildet. Der Mieter hatte an einer Wand einen großen Kleiderschrank aufgestellt. Dabei handelte es sich um eine Außenwand. a dp

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