Urteil

Haftung für Schäden am Nachbarhaus

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Berlin. Wenn durch Bauarbeiten auf dem benachbarten Grundstück Risse am eigenen Haus auftreten, kann es einen Anspruch auf Entschädigung geben. Das erklärt der Bauherren-Schutzbund in Berlin und verweist auf ein entsprechendes Urteil. In dem verhandelten Fall ging es um eine neu gebaute Tiefgarage, die Zustände am Nachbarhaus beim Bau wurden vom Architekten und einer Tiefbaufirma festgehalten. Nachträglich bildeten sich aber Risse. Daher verklagte der Besitzer den Bauherrn auf Schadenersatz. dpa

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