Urteile

Mieter trägt Kosten für Rauchmelder

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Magdeburg. Vermieter können die Kosten für die Wartung von nachträglich eingebauten Rauchmeldern auf die Mieter umlegen. Der Einbau sei eine Modernisierungsmaßnahme, befand das Landgericht Magdeburg (Az.: 1 S 171/11), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" des Eigentümerverbandes Haus & Grund berichtet (Heft 2/2012). Daher zählten die Wartungskosten zu den Betriebskosten, die von den Mietern getragen werden müssen. Denn die erstmalige Ausstattung einer Wohnung mit Rauchmeldern sei eine Modernisierungsmaßnahme, durch die die Sicherheit für Leib und Leben erhöht werde. dpa

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