Bonn. Wer bis 31. Dezember beim Finanzamt beantragt, dass der steuerliche Einheitswert von Immobilien aufgehoben wird, kann womöglich die Grundsteuer sparen. Darauf weist der Verbraucherschutzvereins Wohnen im Eigentum hin.
Das Bundesverfassungsgericht prüfe derzeit, ob die Bemessung der Grundsteuer nach Einheitswerten gegen das Grundgesetz verstoße. Das haben die Verfassungsrichter für den Bereich der Erbschaftsteuer bereits bejaht. Laut Verein sei es möglich, dass die geltende Regelung und die rechtliche Basis für die Grundsteuer entfalle. dpa
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