Land ändert Corona-Quarantäneregeln

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dpa/lrs
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Rheinland-Pfalz. Wer in Rheinland-Pfalz positiv auf Corona getestet wird oder typische Symptome einer Erkrankung mit Covid-19 hat, muss sich von Mittwoch an (9.12.) sofort in häusliche Quarantäne begeben. Dazu sei nicht mehr wie bisher eine Anordnung des zuständigen Gesundheitsamtes nötig, teilte das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium am Dienstag in Mainz mit. Auch wer engen Kontakt zu einer positiv auf Corona getesteten Person hatte und von der Infektion erfahre, müsse sich sofort und selbstständig in Quarantäne begeben.

Die Quarantäne ende in der Regel frühestens nach zehn Tagen. Während der häuslichen Quarantäne darf die Wohnung nicht verlassen werden, Besuche von Menschen außerhalb des eigenen Haushaltes sind nicht erlaubt. Covid-19 wird die Krankheit genannt, die vom Coronavirus ausgelöst wird. Typische Symptome sind Fieber, trockener Husten und eine Störung des Geruchs- und Geschmackssinns.

Das Kabinett hat dem Ministerium zufolge eine neue und bis zum 15. Januar geltende Verordnung mit Änderung der bisherigen Quarantäneregeln beschlossen. Bislang hatten die Gesundheitsämter die häusliche Quarantäne für positiv Getestete und deren enge Kontaktpersonen per Bescheid angeordnet. "Durch die in der Verordnung geregelten Maßnahmen können Ansteckungen besser verhindert und Infektionsketten schneller unterbrochen werden", sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD).

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