Verlängerung von Corona-Lockdown mit strengerer Maskenpflicht am Samstag in Kraft getreten

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dpa/lhe
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Hessen. Die neue hessische Corona-Verordnung mit einer strengeren Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und bei Gottesdiensten tritt an diesem Samstag in Kraft. Hier müssen nun medizinische Masken getragen werden. Neben FFP2-Masken zählen dazu auch OP-Masken. Ein Tuch, Schal oder eine Stoffmaske reichen nicht mehr aus. Alten- und Pflegeheime im Land dürfen Besucher nur noch betreten, wenn sie einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen können.

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Als Kontaktregel gilt in Hessen grundsätzlich weiter, dass nur Treffen mit maximal einer weiteren Person erlaubt sind, die nicht zum eigenen Hausstand gehört. Mit der Verlängerung des Lockdowns zunächst bis zum 14. Februar müssen auch Freizeiteinrichtungen, die Gastronomie sowie der Einzelhandel weiter geschlossen bleiben.

Eltern wird dringend empfohlen, ihre Kita- und Schulkinder nach Möglichkeit zu Hause lassen. Geht das nicht, dürfen die Kinder in den Kindergarten gebracht werden. Für Schüler bis einschließlich der sechsten Klassen wird an den Schulen Präsenzunterricht angeboten, wenn die Eltern arbeiten gehen müssen. Für Schüler ab Klasse 7 gilt grundsätzlich Fernunterricht. Die Abschlussklassen haben dagegen Präsenzunterricht.

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