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Gesundheits-Check-ups nutzen

Früherkennung: Welche Untersuchungen wem zustehen

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Wer sich gesund und fit fühlt, verschwendet meist keinen Gedanken daran, zum Arzt zu gehen. Doch Früherkennungsuntersuchungen sollten nicht versäumt werden. Bild: stock.adobe.com-StockPhotoPro © StockPhotoPro - stock.adobe.com

Zum Arzt gehen, obwohl gar nichts wehtut? Klingt nicht so verlockend. Doch es gibt Krankheiten, die keine Beschwerden verursachen – die aber gut behandelbar sind. Darum ergibt die eine oder andere Früherkennungsuntersuchung durchaus Sinn. Je eher Risiken erkannt werden und je früher man gegensteuert, desto besser sind die Chancen auf viele weitere gesunde Jahre.

Krebsfrüherkennung für Frauen: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab einem Alter von 20 Jahren haben hierauf alle zwölf Monate Anspruch. Die Untersuchung erfolgt bei einem Gynäkologen. Dabei wird ein Abstrich vom Gebärmutterhals genommen sowie die inneren und äußeren Geschlechtsorgane untersucht, wie Ann Marini vom GKV Spitzenverband in Berlin erklärt.

Erweiterte Krebsfrüherkennung für Frauen: Eine GKV-Leistung für Frauen ab 30 Jahren. Im Fokus stehen Fragen nach der Veränderung von Haut oder Brust. Hinzu kommt laut Marini ein Abtasten des Arztes von Brust und Achselhöhlen auf Auffälligkeiten. Der Gynäkologe erklärt auch, wie die Patientin selbst ihre Brust abtasten kann.

Check-up für Frauen und Männer: Dabei schaut der Arzt, wie gesund jemand ist. Die Untersuchung steht gesetzlich Versicherten ab 35 alle drei Jahre zu. Im Alter zwischen 18 bis 35 Jahren bezahlt die Kasse eine einmalige Gesundheitsuntersuchung. Beim Check-up stellt der Arzt ein paar Fragen zur Vorgeschichte des Patienten. Danach erfolgt eine körperliche Untersuchung, bei der unter anderem Herz, Bauch und Lunge überprüft werden. Anschließend nimmt der Arzt Blut ab, welches im Labor mit Blick auf Blutzucker- und Cholesterinwerte untersucht wird. Anhand der Ergebnisse kann der Arzt einschätzen, ob ein Risiko etwa für Diabetes mellitus besteht. Zudem wird beim Check-up der Blutdruck des Patienten gemessen. Dieser Wert kann gemeinsam mit dem Cholesterin-Wert Aufschluss darüber geben, ob ein Risiko für Arteriosklerose (Gefäßverkalkung) oder für einen Herzinfarkt besteht. Ebenfalls zum Check-up gehört eine Urin-Untersuchung. Sie gibt Hinweise etwa auf Nieren- oder Blasenerkrankungen.

Hautkrebs-Screening für Frauen und Männer: Dabei geht es darum, Anzeichen für weißen oder schwarzen Hautkrebs aufzuspüren. Der Arzt schaut sich hierfür den ganzen Körper an. Dieses Screening sollte nach Möglichkeit in Verbindung mit dem Check-up durchgeführt werden, rät das Bundesgesundheitsministerium. In Anspruch nehmen können es alle Versicherten ab 35 Jahren.

Krebsfrüherkennung für Männer: Ab ihrem 45. Lebensjahr können Männer diese Untersuchung jährlich auf Kassenkosten in Anspruch nehmen. Dabei werden die Prostata und die äußeren Genitale abgetastet.

Mammographie-Screening: Frauen ab 50 erhalten bis zu ihrem 69. Lebensjahr alle zwei Jahre eine Einladung zum Screening in einer zertifizierten medizinischen Einrichtung. Dabei werden ihre Brüste durch Mammographie geröntgt, um so etwa Knötchen auf die Spur zu kommen.

Darmkrebsfrüherkennung für Frauen und Männer: Ab dem 50. bis zu ihrem 55. Lebensjahr haben Frauen und Männer jährlich, ab dem 55. Lebensjahr alle zwei Jahre, Anspruch auf eine Untersuchung, die verborgenes Blut im Stuhl aufspürt. Alternativ hierzu können Erwachsene ab dem 55. Lebensjahr im Abstand von zehn Jahren zwei Früherkennungs-Darmspiegelungen vornehmen lassen.

Ultraschall-Screening zur Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen: Seit Januar 2018 können Männer ab 65 einmalig eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung eines Bauchaortenaneurysma (Erweiterung der Bauchschlagader) in Anspruch nehmen. Die Untersuchung werde nur Männern angeboten, weil diese wesentlich häufiger von einem Bauchaortenaneurysma betroffen seien als Frauen, heißt es beim Bundesgesundheitsministerium.

Zahnvorsorge: Die GKV zahlt für ihre erwachsenen Versicherten zwei Kontrolluntersuchungen im Jahr. Außerdem kommt sie alle zwölf Monate für die Entfernung von harten und weichen Zahnbelägen auf.

Individuelle Gesundheitsleistungen: Neben Früherkennungsuntersuchungen auf Kassenkosten gibt es Zusatz-Vorsorgeuntersuchungen, die Ärzte als sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) anbieten. Sie gehören nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung in der vertragsärztlichen Versorgung. dpa/imp

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