Urteil Die Kosten für Gartenpflege gehören zu den Nebenkosten, die auf die Mieter umgelegt werden können.
Baumfällarbeiten sind umlagefähig
Archivartikel
München.Die Kosten für Gartenpflege gehören zu den Nebenkosten, die auf die Mieter umgelegt werden können. Aber dürfen Vermieter auch Ausgaben für das Fällen und die Entsorgung eines morschen Baumes umlegen? Ja, urteilt das Landgericht München I. Nach Ansicht der Richter sind die Kosten als Betriebskosten umlagefähig, so das Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins (DAV) anwaltauskunft.de. Die
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© Mannheimer Morgen, Freitag, 11.12.2020