Haftung Auch Mieter stehen in der Verantwortung
Gefahren auf Grundstück
Archivartikel
Nürnberg.Mieter müssen Gefahren auf dem Grundstück in einem gewissen Maß akzeptieren. Der Vermieter muss nicht alle Gefahren vollständig beseitigen. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth (Az.: 7 S 693/19), über das die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Heft 14/2020) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet.
In dem verhandelten Fall war die Tochter der Mieter auf ihrem
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© Mannheimer Morgen, Freitag, 14.08.2020