Urteil Modernisierung muss zeitnah angemeldet werden
Nicht zu früh ankündigen
Archivartikel
Berlin.Modernisierungen müssen angekündigt werden. Allerdings darf diese Ankündigung auch nicht zu früh erfolgen. Denn das ist rechtsmissbräuchlich, befand das Landgericht Berlin, wie die Zeitschrift „Deutsche Wohnungswirtschaft“ des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland berichtet. Aus einer solchen Ankündigung können Vermieter keine Duldungsansprüche ableiten.
In dem verhandelten Fall
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© Mannheimer Morgen, Freitag, 04.12.2020