Ratgeber
Vor dem Grillen in Mietvertrag schauen
Archivartikel
Recklinghausen.Mit wärmer werdenden Temperaturen zieht es immer mehr Menschen raus ins Freie – auch zum Essen. Wer auf seinem Balkon oder der Terrasse den Grill anwerfen will, sollte vorher in den Mietvertrag schauen. Falls dort ausdrücklich das Grillen verboten ist, muss sich der Mieter daran halten, erklärt der Mieterschutzbund in Recklinghausen. Findet sich keine Regelung im Vertrag, gehört das Grillen
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© Mannheimer Morgen, Freitag, 15.05.2020