Urteil Wegen Hautfarbe von einer Disco in Reutlingen abgewiesen
Entschädigung für Togolesen
Archivartikel
Stuttgart.Weil er wegen seiner Hautfarbe vor einer Reutlinger Disco abgewiesen wurde, bekommt ein Deutsch-Togolese nun doch Schmerzensgeld. 900 Euro - der Gegenwert von 150 Eintrittskarten - wurden dem 18-Jährigen gestern vom Oberlandesgericht in Stuttgart zugesprochen. Das Gericht sah einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Der junge Mann hatte gegen ein Urteil des Landgerichts Tübingen
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© Mannheimer Morgen, Dienstag, 13.12.2011