VGH: Schlitten im Wald nur mit Genehmigung erlaubt
Fahrten für Hunde keine Erholung
Archivartikel
Mannheim. Die Richter am baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entwickeln sich zu Hunde-Experten: Nachdem sich der Zweite Senat am Donnerstag mit der Steuer für Kampfhunde beschäftigen musste, veröffentlichte der Fünfte Senat gestern ein Urteil zu Hundeschlittenfahrten im Wald.
Ein Unternehmer von der Schwäbischen Alb hatte Passagiere mit bis zu sieben Hunden in
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© Mannheimer Morgen, Samstag, 28.03.2009