Verkehr Verwaltungsgericht weist Klage ab
Helmpflicht trotz Turban
Archivartikel
Leipzig/Konstanz.Motorradfahrer können aus religiösen Gründen nicht von der Helmpflicht befreit werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden. Geklagt hatte ein Turban tragender Anhänger der Sikh-Religion. Begründung: Über seinen Turban passe kein Helm.
Die Stadt Konstanz hatte dem Mann 2013 eine Ausnahme verweigert. Die Glaubensfreiheit kollidiere mit dem Grundrecht
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© Mannheimer Morgen, Freitag, 05.07.2019