Alle technischen Hilfsmittel einsetzen

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Zum Artikel "Verdächtiger dank Mautdaten ermittelt" vom 6. Juni:

Trotz der sehr langen Ermittlungszeit von sieben Monaten ist es sehr befriedigend, dass es der Polizei gelungen ist, den mutmaßlichen Täter von zwei Kapitalverbrechen zu fassen. Was nicht akzeptabel ist, ist die Tatsache, dass es der Polizei nicht erlaubt ist, zur Aufklärung von Kapitalverbrechen, technische Hilfsmittel anzuwenden, die in anderen Ländern erlaubt sind und die die Aufklärung von Verbrechen dieser Art wesentlich beschleunigen könnten.

Diskussion im Bundesrat

1. DNA-Analyse: Eine erweiterte DNA-Analyse erlaubt es, Merkmale wie Haar- oder Augenfarbe und Abstammungsregion des möglichen Verdächtigen zu bestimmen.

2. Mautdaten: Die deutsche Polizei musste auf die Auswertung von Mautdaten durch die österreichische Polizei zurückgreifen, weil Mautdaten für Zwecke der Strafverfolgung in Deutschland nicht ausgewertet werden dürfen.

Der Justizminister von Baden-Württemberg, Guido Wolf, hat zwar die erweiterte DNA-Analyse befürwortet und im Bundesrat zur Diskussion gestellt. Es ist aber unklar, ob und wann dies Gesetz wird. Es ist völlig unverständlich, dass bei brutalen Kapitalverbrechen dieser Art, nicht alle technischen Hilfsmittel eingesetzt werden, um die Täter schnellstmöglich zu fassen. (Franz Grossmann, Mannheim)

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