Ausgraben unter Strafe

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Zum Artikel „Neue Einwände gegen Radweg“ vom 11. Januar:

Da schreibt der Geschäftsführer der Buga-Gesellschaft, Michael Schnellbach, dass die in der Feudenheimer Au vorkommende Orchidee der Art Bienentragwurz problemlos zu versetzen sei (wegen eines Radwegs!). Dies könne er durch Gutachten zweier Planungsbüros bestätigen. Das haut dem Fass den Boden aus!

In der entsprechenden Fachliteratur steht, dass für diese Orchideenart, ebenso wie für ihre Verwandten, die Hummelragwurz und die Fliegenragwurz, jegliches Abreißen oberirdischer Pflanzenteile strengstens verboten ist. Unter Strafe steht das Ausgraben dieser Pflanzen, da dies unumgänglich ein Absterben der Pflanze bedeutet, denn diese Orchidee ist auf das im Boden befindliche Myzel eines Pilzes angewiesen, der sich absolut nicht versetzen lässt. Also nur immer weiter so, bis alles zerstört ist!

Manfred Kirschbaum, Mannheim

Info: Originalartikel unter http://bit.ly/2RDUAcF

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