Beamte nach persönlicher Leistung bezahlen

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Zu den Leserbriefen „Populistische Leserbriefschreiber“ vom 12. September:

Herr Leidig hat einen mitleidheischenden und leider auch teilweise unsachlichen Leserbrief geschrieben. Meine zentrale Aussage war, dass auch Beamte vor allem nach persönlicher Leistung bezahlt wer-den sollten, statt leistungsunabhängige Privilegien zu erhalten. Leistungswillige Beamte mit entsprechendem Engagement sollten unter dem Strich mehr als jetzt erhalten. Aber ohne Privilegien.

Wenn Herr Leidig nun den Teil der Polizeibeamten anspricht, die auch Gefahren ausgesetzt sind, so spricht hier nichts gegen einen Risikozuschlag. Privilegien für alle Beamte sind hingegen die falsche Lösung. Wo soll dann überhaupt ein Anreiz zur Leistung sein? Was die Polizei betrifft, so gebührt jedem Mitarbeiter, der eine gute Leistung erbringt, Respekt. Doch leider gibt es auch sehr negative Beispiele, wie im Falle der NSU-Morde oder des Berlin-Attentäters Amri. Hier ist es eindeutig, dass nicht wenige Polizeibeamte in diversen Behörden einen ziemlich schlechten Job gemacht haben und mitverantwortlich für einige Tote sind.

Beim Berlin-Attentat gab es zudem einige Verletzte. Mit schwerwiegenden Folgen für deren Leben. Nur weil es Tiefschläfer in Uniform gab beziehungsweise. Kollegen, die keine Verantwortung übernehmen wollten. Die beim Attentat verletzten Opfer würden sich jetzt sicher über eine Vollkaskoabsicherung wie bei Beamten freuen.

Übrigens: Die täglich hart arbeitenden Pfleger verdienen auch nicht genug. Auch diese wären sicher überglücklich, wenn sie wenigstens die diversen Privilegien von Beamten genießen könnten. Pensionen, Beihilfe, Beamtentarif bei allen Versicherungen, zusätzliches Kindergeld und so weiter sind alles leistungsunabhängige und geldwerte Vorteile.

Beamte sollten dies zumindest registrieren und sich darüber freuen, dass die Beamtenlobby bisher Veränderungen erfolgreich ausgebremst hat. Denn auch in den Parlamenten sind Beamte überrepräsentiert, weil es ihnen leichter gemacht wird. Denn ihr alter Job wird freigehalten. Bei Menschen aus anderen Berufsgruppen dagegen nicht.

Der Leserbrief von Herrn Schmitt war etwas sachlicher. Allerdings klagt er unverständlicherweise darüber, dass er bei der Privaten Krankenversicherung die Beträge zunächst vorlegen muss. Das müssen aber auch privat versicherte Angestellte oder Handwerksmeister. Doch diese erhalten anschließend nicht 50 Prozent (Pensionäre 70 Prozent) der Krankheitskosten erstattet. Nur Beamte erhalten diese „Beihilfe“. Bei Herrn Schmitt klingt es aber so, wie wenn das alles ein Nachteil wäre. Selbst die Vorteile der Privaten Krankenversicherung gegenüber der Gesetzlichen werden nicht erwähnt. Und wer es noch nicht weiß: Die Hälfte (!) aller Privatversicherten sind Beamte (und einige Abgeordnete). Sicher ein wesentlicher Grund dafür, dass es diese Privatversicherung (noch) gibt.

Info: Originalartikel unter http://t1p.de/cyjc

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