EEG-Umlage: Verbraucher trägt alle Kosten

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Zum Artikel „Haushalte sind Zahlmeister der Energiewende“ vom 15.3.:

Gemäß dem Bericht in dieser Zeitung beklagt der Verband der Verbraucherzentralen, dass die Verbraucher einen überproportionalen Teil der EEG-Umlage (EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz) tragen würden, insbesondere, weil viele Industriefirmen von der Umlage befreit würden und deren Anteil vorwiegend vom Verbraucher zu tragen sei.

Genau betrachtet ist die Lage für den Verbraucher noch sehr viel misslicher – er trägt im Prinzip die gesamten Kosten der EEG-Umlage, also auch die der Firmen, die nicht von der Umlage befreit sind. Es ist nämlich eine Lehrbuchweisheit der Betriebswirtschaftlehre, dass die Firmen ihre Produktionskosten in den Produkten an den Endverbraucher, eben die privaten Haushalte, weitergeben. Das gilt natürlich auch für die Stromkosten.

Astronomischer Betrag

Der Endverbraucher zahlt somit zum einen die sichtbaren Kosten der Umlage, die in seiner Stromrechnung ausgewiesen sind, zum anderen aber auch die unsichtbaren Kosten in den Preisen für Waren und Dienstleistungen. Bei jedem Einkauf im Supermarkt zahlt er folglich zugleich auch einen Obolus für erneuerbare Energien. Über die Jahre errechnet sich als Summe ein astronomischer Betrag.

Als Peter Altmaier im Dezember 2012 Nachfolger von Norbert Röttgen als Bundesumweltminister wurde, bezifferte er die damals absehbare Summe der EEG-Umlage auf eine Billion Euro; das entspricht dem dreifachen Jahresbudget des Bundeshaushalts 2017. Diese Schätzung dürfte von der Wirklichkeit noch übertroffen werden. Rechnet man die Summe von nur einer Billion Euro auf jeden Bewohner von Deutschland, rund 80 Millionen, um, so ergibt sich durchschnittlich ein Betrag von 12 500 Euro pro Person. Für einen Vier-Personen-Haushalt beläuft sich die durchschnittliche Belastung auf 50 000 Euro.

Wir lassen uns also die erneuerbaren Energien eine stattliche Summe Geldes kosten. Sollte jemand auf den Gedanken kommen, durch Einsparung des Stromverbrauches weniger zur EEG-Umlage herangezogen werden, so geht für ihn die Rechnung zwar auf, jedoch muss der eingesparte Betrag von der Gesamtheit der Stromkunden aufgebracht werden, denn die EEG-Umlage berechnet sich nach dem erzeugten Wind- und Sonnenstrom auch dann, wenn er nicht verbraucht wird.

Bedenklich ist, dass die EEG-Kosten – vergleichbar mit der Umsatzsteuer – in gleicher Weise von begüterten und von armen Familien aufgebracht werden, allein in Abhängigkeit von ihrem Stromverbrauch und Lebensunterhalt.

Info: Originalartikel unter http://bit.ly/2I7xxD4

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