Leserbrief - Zu „Jeder Vierte zahlt Steuern“ (FN, 14. Juni) Eine Steuererhöhung

Lesedauer

Korrespondent Stefan Vetter vergaß in seinem Beitrag zu erläutern, warum ein Neurentner 2005 nur 50 Prozent seiner Rente versteuern musste, aber wer 2019 in Rente geht, bereits 78 Prozent versteuern muss.

Der Grund: Ab 2006 hat der Gesetzgeber eine jährliche Steuererhöhung um zwei Prozentpunkte bis zum Jahr 2020 beschlossen, ab 2021 dann je einen Prozentpunkt jährlich, sodass 2040 ein Erstrentner einer 100-prozentigen Besteuerung unterliegt.

Der Grundfreibetrag, für den 2018 keine Steuern zu entrichten sind, betrug übrigens für Eheleute 18 336 Euro.

Die Frage des Herrn Vetter, ob es Grund zum Ärgernis gibt, trifft in einem Punkt zu: Hat ein Rentner 2005 nur 50 Prozent zu versteuern gehabt, betrug sein steuerfreier Betrag 50 Prozent.

Da dieser Betrag jedoch absolut bis ans Lebensende fixiert ist und nicht von Rentenerhöhungen partizipiert, werden im Laufe der Jahre aus 50 Prozent steuerfrei, nur noch 40 Prozent oder gar weniger. Eine sogenannte stillschweigende Steuererhöhung.